21. November 2024

Abschiebung nach Afghanistan verletzt völkerrechtliche Verpflichtungen

Übernommen von Amnesty.de – Pressemeldungen:

Medienberichten zufolge ist heute Morgen die erste Abschiebung aus Deutschland nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban erfolgt. Gestern hatte die Bundesregierung angekündigt, sogenannte „Gefährder“ und Straftäter nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Außerdem will die Regierung die Leistungen für Asylsuchende in Dublinverfahren unter bestimmten Bedingungen erheblich kürzen.

Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, sagt:

„Die beschlossen asylpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sind Schaupolitik in Wahlkampfzeiten, die klar gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Menschenrechte haben wir alle – und niemand darf in ein Land abgeschoben werden, wo Folter droht. Es ist alarmierend, dass sich die Bundesregierung über diese Verpflichtungen hinwegsetzt und Menschen nach Afghanistan abgeschoben hat. Niemand ist in Afghanistan sicherAußergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter sind an der Tagesordnung. Schiebt die Bundesregierung trotzdem nach Afghanistan ab, riskiert sie, sich zur Komplizin der Taliban zu machen. Die Bundesregierung muss ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen ernst nehmen und darf sich nicht durch menschenrechtsfeindliche Positionen im Wahlkampf treiben lassen.

Auch die geplante Kürzung der Leistungen für Asylsuchende im Dublin-Verfahren lässt mich kopfschüttelnd zurück. Wie die Sicherheitslage verbessert werden soll, indem Menschen in die absolute Armut gedrängt werden, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung. Bereits jetzt hat das Bundesverfassungsgericht Leistungskürzungen für Asylsuchende mehrfach als verfassungswidrig eingestuft. “

Quelle: Amnesty International

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