23. Dezember 2024

Kontroverse über Sachleistungskarte für Asylwerbende geht in die nächste Runde

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Wien. Die österreichische Bundesregierung hält trotz Kritik von verschiedensten Expertinnen und Experten daran fest, dass die Bezahl- oder auch Sachleistungskarte für Asylwerbende ab Anfang 2025 bundesweit eingeführt werden soll. Aktuell läuft ein Pilotprojekt des Innenministeriums, das laut Kastner zeige, wo nachgeschärft werden müsse.

Seit Juli läuft das Projekt in Kooperation des Bundes mit dem Land Oberösterreich in Einrichtungen des Roten Kreuzes, der Volkshilfe und Diakonie, sowie außerdem in der Bundesbetreuung in Bad Kreuzen. 130 der Karten sind aktuell im Einsatz. Wenig überraschend schätzt das ÖVP-geführte Innenministerium das Projekt in der Umsetzung positiv ein. Innenminister Karner kündigte nach dieser positiven Bilanzierung an, dass es noch heuer zur Ausschreibung für die bundesweite Umsetzung käme. Die Entscheidung, ob solche Sachleistungskarten eingeführt werden, liegt in der Entscheidungsbefugnis der Länder und nicht des Bundes. Aktuell sieht es danach aus, dass neben Oberösterreich lediglich Salzburg und die Steiermark diejenigen sind, die realistischerweise von einem Umstieg überzeugt werden könnten.

Die verschiedenen Formen der Bezahlkarte sollen laut den Zuständigen dazu führen, dass kein Alkohol o.ä. gekauft wird und dass kein Geld in die Heimat gesandt würd, was beides bei 180 Euro ohnehin kaum möglich wäre. Argumente von Expertinnen und Experten, die gegen die Sachleistungskarten sprechen, wurden und werden ignoriert.

Antrag gegen Zahlsystem eingebracht

Nun gibt es in Niederösterreich Berichten zufolge die erste Klage gegen das Kartensystem. In einem achtseitigen Antrag, der am Amt der Niederösterreichischen Landesregierung eingereicht wurde, fordert ein Anwalt die Rückkehr der Bargeldzahlungen.

Thomas Trentinaglia, der Anwalt eines betroffenen Asylwerbenden, begründet diesen Schritt gegenüber der Krone mit der Einschätzung, dass die Bezahlkarte eine „rechtswidrige Einschränkung der Grundversorgung“ sowie eine „Verletzung des Rechts auf eine angemessene Verpflegung“ sei. Die Nutzung von Onlineplattformen sei ebenfalls nicht möglich.

Der eingebrachte Antrag muss nun laut des Juristen binnen sechs Wochen beantwortet werden. Eine positive Rückmeldung erhoffe er sich nicht. Im Anschluss an die Antwort würde gegebenenfalls der Rechtsweg eingeschlagen werden.

Quelle: heute/Die Presse

 

Quelle: Zeitung der Arbeit

Zeitung der Arbeit