24. Dezember 2024

MLPD klagt über Behinderung des Wahlkampfs

Die Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner hat sich im Auftrag der MLPD mit einer dringenden Beschwerde an das Thüringer Innenministerium gewandt und zugleich den Ministerpräsidenten in Thüringen, Bodo Ramelow, sowie die OSZE-Wahlbeobachtung um ihr Eingreifen gebeten. In der dazu verbreiteten Pressemitteilung heißt es: „Wir fordern das Thüringer Innenministerium auf, dass die Polizeiübergriffe auf den Wahlkampf der MLPD umgehend gestoppt werden.“

In der Beschwerde der Anwaltskanzlei heißt es: „In den letzten Tagen und Wochen häufen sich immer mehr offen rechtswidrige Behinderungen des Straßenwahlkampfs der MLPD durch staatliche Stellen, die dem Innenministerium Thüringen untergeordnet sind. Während kleinere Parteien ohnehin durch die Fünf-Prozent-Klausel diskriminiert werden und die MLPD weitgehend aus den öffentlichen Medien verbannt wird, wird jetzt darüber hinaus auch der Straßenwahlkampf der MLPD Ziel antikommunistisch motivierter politischer Attacken durch Kräfte der Thüringer Polizei.

Die Häufung dieser Ereignisse macht eine bestimmte Systematik deutlich, die eklatant in die Grundrechte unserer Mandantin nach Art. 38 Grundgesetz (freie und gleiche Wahlen) und ihre Parteienrechte nach Art. 21 Grundgesetz eingreifen. Wir fordern Sie auf, alle Polizeistellen im Land anzuweisen, die Rechte unserer Mandantschaft im Wahlkampf zu wahren.“

In der Beschwerde werden sieben konkrete Fälle rechtswidriger Polizeiübergriffe auf den Straßenwahlkampf der Internationalistischen Liste/MLPD geschildert. So sei am 19. August die Polizei rechtswidrig und mit körperlicher Gewalt gegen einen Straßenumzug der MLPD in  Pößneck vorgegangen. Auf Geheiß von Anhängern der AfD habe die Polizei versucht, die Personalien aller Beteiligten einer völlig legalen Aktion aufzunehmen. Am 22. August sei die Polizei in Gera gegen einen Straßenumzug der MLPD mit zehn schwer bewaffneten Beamten eingeschritten, habe die Nutzung eines Lautsprechers untersagt und sogar das Klingeln an Haustüren verboten, weil dies angeblich  Hausfriedensbruch sei.

Seit Tagen stehen zudem die Versammlungsbehörde und Polizei in Gera in der Kritik, weil sie am 27. Juli das in Sachsen-Anhalt verbotene  Sommerfest des Compact-Magazins zuließ, und zwar auf Grund eines Deals zwischen dem Anmelder und Oberbürgermeister  Danneberg.  Der Anmelder hatte erklärt, dass sich die Veranstaltung gegen die MLPD richte, was dann als ausreichende Rechtfertigung dafür angesehen wurde, die Ersatzveranstaltung einer verbotenen Versammlung zuzulassen.

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