Nord Stream-Anschlag: Haftbefehl gegen Ukrainer
Übernommen von Zeitung der Arbeit:
Am 26. September 2022 sprengten ukrainische Terroristen drei Löcher in die untersseeischen internationalen “Nord Stream”-Gaspipelines. Nun stellte die deutsche Bundesanwaltschaft den ersten Haftbefehl aus.
Berlin/Warschau/Kiew. Beinahe zwei Jahre nach den Sprengstoffanschlägen auf die Nord Stream-Pipelines in der Ostsee hat der deutsche Generalbundesanwalt Jens Rommel einen ersten Haftbefehl gegen eine tatverdächtige Person erwirkt. Dabei geht es um den ukrainischen Staatsbürger Wolodymyr Z., der sich zuletzt in der Nähe von Warschau aufgehalten haben soll. Daher erging an die polnischen Behörden auch ein Europäischer Haftbefehl, demgemäß die fragliche Person festzunehmen und nach Deutschland zu überstellen gewesen wäre. Doch in Polen ließ man sich anscheinend ausreichend Zeit, damit Z. untertauchen und mutaßlich in die Ukraine verschwinden konnte.
Das deutsche Bundeskriminalamt und die Bundespolizei ermittelt außerdem gegen zwei weitere Verdächtige – einen Mann und eine Frau -, die ebenfalls aus der Ukraine stammen. Der Vorwurf lautet auf “vorsätzliche Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion” und “verfassungsfeindliche Sabotage” – man könnte es auch einfach Terrorismus nennen, denn um nichts Anderes handelt es sich. Zudem ist schwer vorstellbar, dass derartige Unternehmungen ohne militärischen und/oder geheimdienstlichen Background erledigt wurden. Verschiedene westliche Medien waren seinerzeit ja schnell mit der völlig absurden Behauptung, Russland habe seine eigene lukrative Gaspipeline gesprengt, inzwischen steht die ukrainische Täterschaft jedoch fest. Von Interesse wäre lediglich noch, welcher westimperialistische NATO-Staat dabei behilflich war. Bevor es freilich derart unangenehm wird, haben Schweden und Dänemark schon mal vorsichtshalber die Ermittlungen zum Nord Stream-Anschlag eingestellt.
Anders in Deutschland, das freilich auch direkter Empfänger von Lieferungen über die Nord Stream-Pipelines war und dessen Energiekonzerne Miteigentümer waren. Insofern haben also die “guten Freunde” aus Kiew auch deutsche zivile und lebensnotwendige Infrastruktur zerstört und die Versorgungssicherheit der deutschen (und französischen, niederländischen und österreichischen) Bevölkerung torpediert. Schöne Freunde! Nun hat die Bundesanwaltschaft jedoch ausreichend Beweise, um zumindest gegen die vordergründigen Täter juristisch vorzugehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Selenskyj-Regime die Terroristen schützen und verstecken wird, solange es das noch kann.
Quelle: ORF / ARD-Tagesschau
Quelle: Zeitung der Arbeit