18. November 2024

EU-Kommission nimmt Gerichtsurteile „zur Kenntnis“

Übernommen von Western Sahara Resource Watch:

Die EU-Kommission hat sich zu ihrer Niederlage vor dem EU-Gerichtshof in Sachen Handel und Fischerei im Gebiet der Westsahara geäußert.

Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Oktober 2024 entschieden, dass das Handels- und das Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko in der Westsahara nicht angewendet werden kann. Dies markiert das Ende eines 13-jährigen Rechtsstreits zwischen den EU-Institutionen einerseits und dem sahrauischen Volk andererseits. Die EU hat jahrelang darauf bestanden, eine Partnerschaft mit Marokko einzugehen, indem sie Handels- und Fischereiabkommen in dem von Marokko besetzten Gebiet anwendet, was gegen das Völkerrecht verstößt.

Mit diesem Urteil wurden frühere Einsprüche der Kommission und des Rates zurückgewiesen.

Am Nachmittag gab die EU-Kommission eine Pressemitteilung heraus, in der sie die Niederlage kommentierte. Darin hätte sie unmissverständlich zum Ausdruck bringen können, dass die EU sich an das Völkerrecht und die Entscheidungen ihres eigenen Gerichts halten will.

Doch das tat sie nicht.

Stattdessen heißt es in der Erklärung, dass “die EU in enger Zusammenarbeit mit Marokko fest entschlossen ist, die engen Beziehungen zu Marokko in allen Bereichen der Partnerschaft zwischen Marokko und der EU im Einklang mit dem Grundsatz pacta sunt servanda zu erhalten und weiter auszubauen”. „Pacta sunt servanda“ ist ein juristischer Ausdruck, der besagt, dass Vereinbarungen für die Parteien, die sie geschlossen haben, verbindlich sind. Damit will die EU zum Ausdruck bringen, dass sie der Ansicht ist, dass der derzeitige Vertragsrahmen „in allen Bereichen“ fortgesetzt werden sollte.

Da die Europäische Kommission die Urteile derzeit im Detail analysiert, sollte sie daran erinnert werden, dass der Grundsatz „pacta sunt servanda“ mit einer gewissen Einschränkung verbunden ist: Er muss den so genannten „zwingenden Normen“ des allgemeinen Völkerrechts folgen. Das Recht auf Selbstbestimmung ist eine dieser Normen, die respektiert werden muss.

„Die Kommission weiß das sicherlich. Ihr Verweis auf ‚pacta sunt servanda‘ kann nur als stillschweigendes Einverständnis der Kommission verstanden werden, dass sie verpflichtet ist, die Westsahara von ihren unterzeichneten Abkommen mit Marokko auszunehmen. Die Alternative würde bedeuten, dass die Kommission die Augen vor dem internationalen Recht in der Westsahara verschließt und ihre eigenen Gerichte eklatant ignoriert“, erklärte Sara Eyckmans von Western Sahara Resource Watch.

Die heutige Pressemitteilung der Kommission trägt – etwas bezeichnend – den Titel „Gemeinsame Erklärung von Präsidentin von der Leyen und dem Hohen Vertreter/Vizepräsidenten Borrell zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zu Marokko“.

„Die Erklärung ist in erster Linie ein Kommentar zu dem Wunsch, die Beziehungen zu Marokko fortzusetzen, und nicht zur Einhaltung der Grundsätze des Völkerrechts oder des EU-Rechts“, so Eyckmans.

Die Erklärung enthält keinen Hinweis auf die Menschen, die unter den Folgen der illegalen Abkommen zwischen Marokko und der EU leiden.

Quelle: Western Sahara Resource Watch

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