19. Dezember 2024

Guterres spricht vor UN-Sicherheitsrat über Problematik der Ressourcenausbeutung

Übernommen von Western Sahara Resource Watch:

Mitte Oktober legte UN-Generalsekretär António Guterres dem UN-Sicherheitsrat seinen Bericht über die Lage in der Westsahara vor. Wie in den vergangenen Jahren wurde der Bericht kurz vor der Sitzung des UN-Sicherheitsrats veröffentlicht, auf der eine neue Resolution zum Konflikt und zur Verlängerung des Mandats der MINURSO-Operation verabschiedet wird.

Zum ersten Mal seit Jahren wurde eine relativ deutliche Sprache in Bezug auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen in dem Gebiet gefunden.

„Es gab Berichte über die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen in der Westsahara ohne aussagekräftige Konsultationen und Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften. In den Berichten wurde beschrieben, dass bei den Investitionen häufig Interessen im Vordergrund stehen, die nicht den Bedürfnissen der lokalen sahrauischen Bevölkerung entsprechen, was die wirtschaftliche Ungleichheit verschärft und eine gerechte Entwicklung für alle Sahrauis behindert“, heißt es in Absatz 77 des Berichts.

Dies steht im Gegensatz zu früheren Berichten, in denen die kommerziellen Aktivitäten Marokkos relativ positiv dargestellt wurden, als ob Marokko das Recht hätte, in dem Gebiet überhaupt präsent zu sein.

Westsahara Resource Watch forderte 2023 in einem Schreiben an den Generalsekretär einen Hinweis auf die Ausbeutung des Gebiets, der berücksichtigt, dass Marokko weder das Recht hat, dort Infrastrukturen zu entwickeln, noch seine Ressourcen zu nutzen.
„Wir loben den UN-Generalsekretär dafür, dass er in seinem Bericht für 2024 die Aneignung der natürlichen Ressourcen der besetzten Westsahara durch Marokko erwähnt, die ein wesentlicher Bestandteil der marokkanischen Strategie zur Verankerung seiner Besatzung ist. Mit Blick auf die Zukunft fordern wir den Generalsekretär auf, die Plünderung stärker mit der fortgesetzten Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts des sahrauischen Volkes in Verbindung zu bringen, das nach wie vor das Grundprinzip des UN-Friedensprozesses ist“, so Sara Eyckmans von WSRW.

Es gibt auch andere interessante Hinweise, darunter, dass die Polisario beim Generalsekretär gegen die „Land- und Eigentumsenteignung im Gebiet westlich des Berms“ (Absatz 28) und den „Abriss von Häusern“ (Absatz 81) durch die marokkanische Regierung protestiert hat.

Ferner heißt es (Absatz 11), dass „Marokko im Berichtszeitraum den Infrastrukturausbau, Projekte für erneuerbare Energien und kommerziellen Aktivitäten westlich des Berms weiter intensiviert hat“.

Ein langer Abschnitt (Absatz 76) ist der Gruppe politischer Gefangener gewidmet, die 2010 verhaftet wurden, der so genannten Gdeim Izik-Gruppe, weil sie einen großen Protest für sozioökonomische Rechte organisiert hatten.
„Die katastrophalen Haftbedingungen der saharauischen Gefangenen geben weiterhin Anlass zu großer Sorge. In den Berichten, die das OHCHR erhielt, wurde auf die Überbelegung und den unzureichenden Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und Berufsausbildung sowie auf die wiederholte Ablehnung von Verlegungsanträgen von Gefangenen in Einrichtungen, die näher an ihren Heimatstädten liegen, hingewiesen. Die Mitglieder der Gdeim Izik-Gruppe wurden weiterhin verstreut und in Gefängnissen außerhalb der Westsahara festgehalten, wo sie lange Haftstrafen verbüßen. Die fortgesetzte Isolation, der unregelmäßige Kontakt mit Familienangehörigen und die diskriminierende Behandlung durch die Gefängnisverwaltung haben Berichten zufolge negative Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit der Gefangenen gehabt. Die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung ist der Ansicht, dass die Inhaftierung von 18 Mitgliedern der Gruppe eine willkürliche Inhaftierung darstellt. Sie äußerte außerdem große Besorgnis über die Zahl der mutmaßlichen Fälle von willkürlicher Inhaftierung in der Westsahara und forderte die sofortige Freilassung der Inhaftierten sowie angemessene Wiedergutmachung und Entschädigung“, heißt es in dem Bericht.

Der Bericht selbst ist auf den 1. Oktober datiert und wurde erst kürzlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In dem Bericht werden die Urteile des EU-Gerichtshofs, die am 4. Oktober gefällt wurden, mit keinem Wort erwähnt. Bemerkenswerterweise wurde in keinem der Berichte von Guterres an den Sicherheitsrat auf die Urteile des EU-Gerichtshofs zur Westsahara Bezug genommen – mit Ausnahme des Berichts vom letzten Jahr. Darin wurde das Auslaufen des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko Mitte 2023 erwähnt und festgestellt, dass das Abkommen bereits 2021 vom Gericht der EU für nichtig erklärt worden war, da es „nicht so betrachtet werden kann, als hätte es das Einverständnis des Volkes der Westsahara erhalten“.

Quelle: Western Sahara Resource Watch

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