24. November 2024

Diese Gesundheitsreform ist ein Etikettenschwindel

Übernommen von DIDF:

Am 22.November 2024 wird die sogenannte Krankenhausreform im Bundesrat beraten. Die genaue Formulierung des neuen Gesetzes heißt: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Von der Sperrigkeit und Länge des Namens dieses eingebrachten Gesetzes abgesehen, beinhaltet es weder eine bessere Versorgung noch Entlastung für die Beschäftigten in den Krankenhäusern.

Kernstück der Reform soll eine stärkere medizinische Spezialisierung der Versorgung sein. Der noch-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) möchte am liebsten diese Reform bis zu den Wahlen am 23.02.2025 durch den Bundesrat bringen. „Das schulden wir den Patienten“ sagt der Gesundheitsminister und fügt beiläufig hinzu: „Wenn es am Ende 20 Prozent Krankenhäuser weniger gibt, diese aber bessere Versorgung bieten, dann ist das aus meiner Sicht richtig“. Angesichts der katastrophalen Situation in den Krankenhäusern, wie lange Wartezeiten für Behandlungen und Operationen, Personalmangel und Ausstattung, gehen Vorschläge und Gesetzesvorschläge, wie das KHVVG, an den Bedürfnissen und Nöten der Menschen vorbei. Eine Politik der Kahlschläge und „Ökonomisieren“ medizinischer Versorgungsentscheidungen läuft zu Lasten der Patientenversorgung und des Gesundheitspersonals.

Von rund 1700 Krankenhäusern sollen also mehr als 300 Krankenhäuser geschlossen werden. Das verhindert eine flächendeckende Gesundheitsversorgung. Wenn Menschen 40 – 50 km bis zum nächsten Krankenhaus fahren müssen, ist das vielleicht „wirtschaftlich effizient“, kann aber lebensgefährlich für die Patienten enden. 

Die Fallpauschale, die genau zu dieser „Ökonomisierung“ beigetragen hat und die den wirtschaftlichen Profit vor den Menschen gestellt hat, soll nach Lauterbach abgeschafft werden, was nicht stimmt. Die Fallpauschalenregelung bleibt bestehen, sie wird nur auf 40 Prozent begrenzt. Die restlichen 60 Prozent sollen die Krankenhäuser als sogenannte Vorhaltepauschale bekommen. Diese sogenannte Vorhaltepauschale führt aber ebenfalls dazu, dass Krankenhäuser angestiftet werden, Fallzahlen auszuweiten, was ebenfalls nicht zu einer Besserung der Versorgung führt. 

Also: Nichts weiter als ein Etikettenschwindel.

Wir kritisieren diese Reformpläne der Bundesregierung. Diese Reform dient nur den Profitinteressen der Gesundheitskonzerne. Die Bedürfnisse der Patienten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten finden hier keine Berücksichtigung.  

  • Alle Krankenhäuser müssen erhalten bleiben
  • Bessere Arbeitsbedingungen und mehr Lohn für Beschäftigte im Gesundheitswesen 
  • Krankenhäuser müssen gemeinwohlorientierte staatliche Einrichtungen werden
  • Gesundheit statt Profite 

DIDF-Bundesvorstand 

Quelle: DIDF

DIDF