Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro
Übernommen von DGB Pressemitteilungen:
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro je Stunde. Auf diese Erhöhung hatte sich die Mindestlohnkommission bereits im Juni 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen festgelegt. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Montag in Frankfurt am Main:
“Die Mindestlohnkommission wird im kommenden Sommer einen neuen Vorschlag für einen höheren Mindestlohn für die Jahre 2026 und 2027 beschließen. Dabei muss der in der europäischen Mindestlohn-Richtlinie genannte Maßstab angewendet werden, um endlich zu einem existenzsichernden Mindestlohn zu kommen: 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten sind der Maßstab. Stand jetzt entspricht dies ca. 15 Euro je Stunde. Gelingt es der Kommission aus eigener Kraft nicht, diese Zielmarke zu erreichen, ist der Gesetzgeber erneut gefordert, für einen angemessenen Mindestlohn zu sorgen. Wir wollen mit dem gesetzlichen Mindestlohn Armut trotz Erwerbstätigkeit bekämpfen, Kaufkraft unter Berücksichtigung der Inflation erhalten und allen Beschäftigten gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Wir erwarten von allen demokratischen Parteien, dass sie sich zu einem armutsfesten Mindestlohn bekennen, wie ihn die europäische Richtlinie vorsieht.”
Der Mindestlohn darf dabei immer nur die unterste Haltelinie sein, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. „Die Gewerkschaften wollen zuallererst gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Deshalb muss die kommende Bundesregierung endlich die Tarifbindung stärken, indem sie u.a. ein wirksames Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringt. Dieses Gesetz muss dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge ausschließlich an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden“, betonte Körzell.
Hintergrund:
Die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: der Vorsitzenden der Kommission und je 3 Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus 2 nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz beschließt die zuständige Kommission alle 2 Jahre über die weitere Entwicklung des Mindestlohns. Im Juni 2023 hatten die Arbeitgeber in der Kommission zusammen mit der Vorsitzenden gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter*innen durchgesetzt, den gesetzlichen Mindestlohn lediglich in 2 Mini-Schritten zu erhöhen: Dadurch stieg der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 um nur 41 Cent auf 12,41 Euro. Der 2. Schritt erfolgt nun zum 1. Januar 2025. Schon heute ist klar, dass beide Erhöhungsschritte in keinem Fall zu einem existenzsichernden Mindestlohn führen. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2025 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2026 aussprechen.
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund