22. Dezember 2024

Postgesetz: Gewichtsbegrenzung für Pakete muss kommen

Übernommen von ver.di:

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt ausdrücklich die heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Anpassung des Postgesetzes, mit der eine echte Gewichtsbegrenzung für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung vorgeschrieben werden soll. Nach dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Vorschlag für eine Anpassung des Postgesetzes sollen künftig Pakete mit einem Gewicht von mehr als 23 Kilogramm stets durch zwei Personen zugestellt werden müssen.

Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, erklärt dazu: „Pakete zustellen, ist und bleibt Schwerstarbeit, nicht nur in der Weihnachtszeit. Die Politik ist gefordert, dafür zu sorgen, dass dies nicht zu Lasten der Gesundheit derjenigen geht, die die Pakete sortieren und zu den Haushalten und Unternehmen bringen. Eine echte Gewichtsbegrenzung für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung ist dafür unabdingbar. Deshalb begrüßen wir den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts ausdrücklich. Wir fordern die demokratischen Parteien im Bundestag auf, dieser Anpassung des Postgesetzes zuzustimmen, damit Beschäftigte in der Paketbranche schnell und effektiv entlastet werden. Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten duldet keinen Aufschub.

Quelle: ver.di

ver.di