ver.di begrüßt Urteil des Bundesozialgerichts zur Rechtmäßigkeit verbindlicher Personalvorgaben in der Psychiatrie
Übernommen von ver.di:
Bühler verwies auf Erhebungen von ver.di, wonach die Standards der PPP-RL durchschnittlich nur zu 75 Prozent erfüllt werden.
Quelle: ver.di