Kuba unterstützt Klage gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof
Übernommen von Zeitung der Arbeit:
In einer wegweisenden Entscheidung hat Kuba angekündigt, sich der Klage Südafrikas gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) anzuschließen. Die Klage basiert auf der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ der Vereinten Nationen von 1948 und richtet sich gegen die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in den besetzten palästinensischen Gebieten.
„Ein Völkermord an den Palästinensern“
In einer offiziellen Stellungnahme erklärte die kubanische Regierung:
„Es ist offensichtlich, dass die Palästinenser, die ein unabhängiges palästinensisches Staatswesen auf von Israel illegal besetztem Boden fordern, einer Völkermordpolitik ausgesetzt sind.“
Die Angriffe auf den Gazastreifen wurden in der Erklärung ebenfalls angesprochen:
„Die Verstöße gegen das internationale humanitäre Recht oder das von Israel errichtete Apartheid-Regime sind allein bereits Verbrechen. Doch diese Handlungen sind Teil einer umfassenderen Völkermordpolitik, die Israel als Besatzungsmacht verfolgt.“
Kritik an der Untätigkeit der Vereinten Nationen
Die kubanische Regierung kritisierte scharf die jahrelange Untätigkeit der Vereinten Nationen gegenüber den Menschenrechtsverletzungen an der palästinensischen Bevölkerung. Sie betonte, dass der IGH nun als letzte Hoffnung für die Palästinenser angesehen werde und die Klage als Garantie für die Einhaltung der Konvention dienen müsse.
Südafrika hatte am 29. Dezember 2023 die Klage gegen Israel eingereicht und Maßnahmen beantragt, um die anhaltende humanitäre Katastrophe in Gaza zu bewältigen.
Internationale Solidarität wächst
Mittlerweile haben sich zwölf Staaten – darunter Irland, Nicaragua, Kolumbien, Libyen, Mexiko, Palästina, Spanien, die Türkei, Chile, die Malediven und Bolivien – der Klage angeschlossen. Kuba ist das neueste Mitglied dieser internationalen Koalition.
IGH ordnet Maßnahmen an
Am 26. Januar 2024 verkündete der IGH erste einstweilige Maßnahmen:
- Israel wurde aufgefordert, alle Handlungen zu unterlassen, die gemäß Artikel 2 der Völkermordkonvention als Verbrechen gelten könnten.
- Humanitäre Hilfe und grundlegende Dienstleistungen für die Menschen in Gaza müssen unverzüglich ermöglicht werden.
- Beweise für Verstöße gegen die Konvention dürfen nicht zerstört werden.
Weitere Entscheidungen, wie die uneingeschränkte Öffnung des Grenzübergangs Rafah und die Zulassung von UN-Ermittlern, folgten im Mai 2024.
Ein Appell an die internationale Gemeinschaft
Die kubanische Entscheidung, sich der Klage anzuschließen, ist ein klares Signal an die internationale Gemeinschaft: Solidarität mit den Palästinensern und eine unnachgiebige Haltung gegenüber völkerrechtswidrigen Handlungen sind notwendiger denn je. Inmitten der andauernden Krise in Gaza wird deutlich, dass nur durch konsequente internationale Maßnahmen und Druck auf Israel eine Lösung im Sinne der Gerechtigkeit erreicht werden kann.
Quelle: soL Haber
Quelle: Zeitung der Arbeit