Festnahme einer kurdischen Aktivistin und Durchsuchungen in Nürnberg
Übernommen von Yeni Hayat / Neues Leben:
Am Dienstag, dem 4. Februar 2025, durchsuchte die Polizei das Medya Volkshaus sowie eine Privatwohnung in Nürnberg und nahm die Kovorsitzende des kurdischen Volksrats, Makbule Kartal, fest. Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft der Kurdin vor, in den Jahren 2021 und 2022 „Frontarbeiterin“ der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) im Gebiet Nürnberg gewesen zu sein und sich dadurch als Mitglied einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a Abs. 1, 129b StGB strafbar gemacht zu haben.
Am selben Tag wurde Makbule Kartal der Haftrichterin in München vorgeführt, die ihr den Haftbefehl eröffnete und Untersuchungshaft anordnete. Seitdem befindet sich die Betroffene in der JVA München.
Sie ist aktuell die 17. Kurdin, die wegen des Vorwurfs, Mitglied in der PKK zu sein, in deutschen Gefängnissen in Straf- oder Untersuchungshaft ist. Seit 2010, seitdem die PKK als „terroristische Vereinigung im Ausland“ nach § 129b StGB verfolgt wird, wurden mindestens 77 Kurd:innen wegen dieses Vorwurfs inhaftiert. Bis 2010 wurde die PKK lediglich als „kriminelle Vereinigung“ nach § 129 StGB verfolgt.
Das Medya Volkshaus in Nürnberg ist in den letzten Jahren wiederholt von polizeilichen Durchsuchungen betroffen gewesen. Auch am Dienstag beschädigten die Einsatzkräfte bei ihrer Durchsuchung Türen und Einrichtungsgegenstände. Die Föderation kurdischer Vereine in Baden-Württemberg und Bayern (FED-GEL) kritisierte die Maßnahme zurecht als politische Repressalie, die die kurdische Community kriminalisieren und einschüchtern soll.
Der Rechtshilfefonds AZADÎ schließt sich dieser Kritik an und fordert ein Ende der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung, insbesondere ein Ende der Verfolgung der PKK als „terroristische“ Vereinigung.
Quelle: Yeni Hayat / Neues Leben