PRO ASYL zum Streitthema Zurückweisungen an den Grenzen
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Laut Medienberichten ist in den Koalitionsverhandlungen das Streitthema der Zurückweisungen an den deutschen Grenzen weiterhin nicht geklärt. PRO ASYL stellt hierzu klar:
„Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen sind und bleiben sowohl europa- als auch völkerrechtswidrig. Das ändert sich auch nicht durch mögliche Absprachen mit Nachbarländern. Erst vor einem halben Jahr verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen einer Schnellzurückweisung nach Griechenland, da dem Betroffenen keine Möglichkeit gegeben wurde, sich gegen die Abschiebung zu wehren. Die Verhandler und Verhandlerinnen von Union und SPD müssen diese klaren rechtlichen Schranken endlich ernst nehmen! Solche rechtswidrigen Pläne haben in einem Koalitionsvertrag nichts zu suchen“, fordert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Bei dem Kläger im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, H.T. gegen Deutschland vom 15. Oktober 2024, handelt es sich um einen Syrer, der im Rahmen des sogenannten Seehofer-Deals mit Griechenland im September 2018 direkt nach seiner Einreise über Österreich nach Griechenland zurück geschickt wurde. Er hatte Griechenland verlassen, weil er unter den Lebensbedingungen auf der Insel Leros litt und Angst vor der Abschiebung in die Türkei mit der Gefahr der Kettenabschiebung nach Syrien hatte. Im Anschluss an die Rückführung wurde H.T. für fast drei Monate auf Leros inhaftiert, in einer Zelle mit verhangenem Fenster und ohne die Möglichkeit, einen Außenbereich aufzusuchen.
Zum Thema Zurückweisungen hat PRO ASYL hier ein umfassendes Q&A veröffentlicht.
Es gibt zudem ein neues Urteil zum Thema Grenzkontrollen. Vergangene Woche entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass die Personenkontrolle, die im Juni 2022 an der deutsch-österreichischen Grenze durchgeführt wurde, rechtswidrig war.
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