21. Dezember 2024

In Krisen zusammenstehen

Das Bundeskabinett entscheidet heute über die Einführung des Bürgergeldes, dass das Hartz-IV-System Anfang 2023 ablösen soll. Für viele bedeutet der bevorstehende Kabinettsbeschluss Aufatmen, denn das Bürgergeld bringt substantielle Verbesserungen, mehr sozialen Schutz und Wertschätzung für die Leistung langjährig Beschäftigter.

Mit Blick auf die bevorstehende Kabinettsentscheidung sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Mittwoch in Berlin:

„Unsere Gesellschaft tut gut daran, in Krisen zusammen zu stehen. Das Bürgergeld ist dafür ein Baustein: Das Hartz-IV-Unwesen wird weitgehend überwunden. Für viele bedeutet der bevorstehende Kabinettsbeschluss Aufatmen, denn das Bürgergeld bringt substantielle Verbesserungen, mehr sozialen Schutz und Wertschätzung für die Leistung langjährig Beschäftigter. Wer seine Arbeit verliert, kann sich in Zukunft darauf verlassen, dass die vertraute Wohnung und die Ersparnisse geschützt sind. Weiterbildungsangebote werden deutlich gestärkt und verbessert, was Arbeitslosen neue Perspektiven eröffnet und gegen Fachkräfteengpässe hilft.

Der DGB lehnt grundsätzlich Sanktionen ab, die zu einem Unterschreiten des Existenzminimums führen. Mit dem Bürgergeld werden die Sanktionen aber zumindest gegenüber dem Status quo weiter entschärft: So sinkt beispielsweise die Höhe der ersten Sanktion von 30 auf 20 Prozent und bei 1-Euro-Jobs wird gar nicht mehr sanktioniert.

Die neue Regelung zur jährlichen Anpassung der Regelsätze ist ein deutlicher Fortschritt. Sie berücksichtigt auch erstmals die Preisentwicklung zeitnäher und realitätsgerechter, so dass die heftigen Kaufkraftverluste dieses Jahres zukünftig vermieden werden. Trotzdem gilt: Wer Hartz IV bekommt braucht ein reales Plus über die Inflation hinaus, damit sich die materielle Lebenslage tatsächlich bessert. Anstelle von Mangel und Entbehrung muss mehr soziale Teilhabe möglich sein. Eine reale Erhöhung der Regelsätze scheitert aber bisher an der ideologischen Verbohrtheit des kleinsten Koalitionspartners – frei nach dem Motto: Wer Reiche vor höheren Steuern schützen will, kann den Armen nichts geben. So behält aber das Bürgergeld den alten Makel des Hartz IV-Systems: Es schützt nicht wirksam vor Armut.

Dass einige Arbeitgebervertreter jetzt Beschäftigte und Grundsicherungsbeziehende gegeneinander auszuspielen versuchen, ist schäbig und unanständig.

Kein einziger Beschäftigter hat auch nur einen Cent mehr im Geldbeutel, weil die Hartz-IV-Regelsätze die Armut anderer nicht verhindern. So offensichtlich von der eigenen Verantwortung für teils schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne abzulenken führt im Übrigen niemanden mehr hinter die Fichte. Klar ist, für gute und gerechte Verhältnisse braucht es beides: Kräftig steigende Tariflöhne für mehr Beschäftigte und einen regelmäßig angepassten Mindestlohn einerseits und armutsfeste Regelsätze andererseits.

Jetzt ist das Parlament am Zug, das Bürgergeld im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren nachzubessern. Und bei den ebenfalls im Herbst anstehenden Beratungen zum Bundeshaushalt muss das Geld eingeplant werden, damit eine bessere Förderung von Arbeitslosen gelingen kann.“

Quelle: DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund

DGB