ver.di: Deutsche Flagge soll im Bereich der Hafendienstleistungen bindend werden
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bezüglich einer Flaggen-Verordnung. Danach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, bis März 2023 eine Verordnung zur Vorschreibung der deutschen Flagge für den Einsatz von Schleppern auf Bundeswasserstraßen sowie auf den seewärtigen Zufahrten in den Häfen vorzulegen.
ver.di hatte bereits lange gefordert, dass auf Schiffen im Hafendienstleistungsbereich, insbesondere für Schlepper die deutsche Flagge verpflichtend vorgeschrieben werden soll. Die Gewerkschaft hatte sich dabei auf die EU-Hafenverordnung berufen, aufgrund derer Staaten in der EU für den Bereich der Hafendienstleistungen eine Flagge vorschreiben können.
In mehreren EU-Staaten, unter anderem in Spanien, Frankreich und Polen ist diese Maßnahme erfolgt, so dass hier im wesentlichen Seeleute aus dem eigenen Land eingesetzt werden. ver.di hatte immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass ein solcher Beschluss auch für den deutschen Hafendienstleistungsbereich notwendig sei, um wichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze für deutsche Seeleute zu sichern und kritische Versorgungszweige in eigener Hand zu behalten. Zuletzt ist die Zahl der deutschen Seeleute auf unter 5000 gefallen – ein Tiefstand in der Beschäftigtenskala für diesen Bereich. Gleichermaßen niedrig ist die Zahl der Auszubildenden im Bereich der Schiffsmechaniker. Im Jahr 2021 gab es lediglich 90 Neuanfänger.
„Deutschland ist dabei, sein Maritimes Knowhow zu verspielen, dabei wird es heute mehr denn je gebraucht“, betont die ver.di-Bundesfachgruppenleiterin für die Maritime Wirtschaft, Maya Schwiegershausen-Güth. „Die Seeleute sind wichtige Beschäftigte in der internationalen Lieferkette und werden auch in den maritimen Bereichen an Land händeringend gesucht. Wir können und dürfen uns nicht komplett von anderen Akteuren im globalen Verkehr abhängig machen. Die aktuelle Weltlage macht das mehr als deutlich.“
Im Bereich der Schleppschifffahrt und den anderen Hafendienstleistern und Versorgern seien noch ein Großteil deutsche Seeleute beschäftigt und es werde auch ausgebildet. „Das darf uns nicht wegbrechen“, so Schwiegershausen-Güth und fordert die Bundesregierung auf, die dringend notwendige Verordnung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen und die betroffenen Bundesländer in die Pflicht zu nehmen und für Klarheit zu sorgen.