Inlandsgeheimdienst bezeichnet Rote Hilfeals „gewaltorientiert“
Im vor wenigen Tagen erschienen Verfassungsschutzbericht der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2017 wird die Rote Hilfe e.V. erneut als „gewaltorientiert“ bezeichnet. Erst Anfang des Jahres war es dem Verein per Gerichtsverfahren gelungen, eine entsprechende Bezeichnung im Bericht für 2016 zu unterbinden.
Nun liefert die Behörde ihre im damaligen Urteil angemahnte fehlende Begründung für diese Bezeichnung nach und „aktualisiert“ gleichzeitig auch den VS-Bericht 2016, in dem nun auch wieder die angebliche Gewaltorientierung behauptet wird.
„Wir prüfen erneut rechtliche Schritte. Mit der Bezeichnung als ‚gewaltorientiert‘ soll unsere Solidaritätsarbeit behindert und der Verein stigmatisiert werden.Die Rote Hilfe unterstützt linke Aktivist*innen, die Opfer staatlicher Repression werden in vielfältiger Weise. Von der Vermittlung solidarischer Anwält*innen über Öffentlichkeitsarbeit und Prozessbegleitung bis hin zu finanzieller Unterstützung, im schlimmsten Fall auch der Betreuung im Gefängnis. Darüber hinaus engagieren wir uns für politische Grundrechte und gegen Gesetzesverschärfungen wie die neuen repressiven Polizeigesetze in vielen Bundesländern. Hierbei arbeiten wir mit unterschiedlichen Vereinen, Parteien und Initiativen zusammen.
Die massive Polizeigewalt gegen Aktivist*innen, aber auch Journalist*innen und Unbeteiligte sowie die umfassenden Grundrechtseinschränkungen während des G20-Gipfels haben doch gezeigt, dass es eines pluralen linken Solidaritätsvereins bedarf, der sich um Betroffene kümmert.
Fast tagtäglich kommt es zum Beispiel auf Demonstrationen gegen Neonazis und rechtspopulistische Parteien zu Festnahmen und weiterer Repression. Die Rote Hilfe e.V. sieht genau hin, ist parteiisch im Sinne der Betroffenen und prangert Polizeigewalt an. Das ist nicht ‚gewaltorientiert‘, sondern praktische Solidarität.“ erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
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