28. November 2024

Tarifrunde öffentlicher Dienst: Bundesweite Warnstreiks im Gesundheitswesen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft im Rahmen der Tarifrunde im öffentlichen Dienst bundesweit Beschäftigte von Krankenhäusern, Psychiatrien, Pflegeeinrichtungen und dem Rettungsdienst für Dienstag und Mittwoch, 14. und 15. März 2023, zu Warnstreiks auf.

Die Beschäftigten protestieren gegen das von Bund und Kommunen Ende Februar in der zweiten Tarifverhandlungsrunde vorgelegte Angebot, das deutliche Kaufkraftverluste bedeuten würde. Außerdem fordern die Arbeitgeber auch noch Sonderopfer von Beschäftigten in den Kliniken und der Altenpflege. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen diese auf Lohn verzichten, wenn es dem Betrieb wirtschaftlich schlecht geht. „Das Ansinnen der Arbeitgeber, über einen Zusatztarifvertag Gehaltskürzungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen zu ermöglichen, ist eine echte Provokation und führt zu heftigen Protesten und Widerstand insbesondere im Gesundheitswesen“, erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Ein solches Sonderopfer wird es mit uns nicht geben.“

„Das Angebot ist schlicht respektlos“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Beschäftigten im Gesundheitswesen haben in der Corona-Pandemie alles gegeben, sie waren extremen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. Und zum Dank wollen die Arbeitgeber nun Gehälter kürzen können? Die Kolleginnen und Kollegen werden ihre Empörung auf die Straße tragen.“ Unter dem Motto „Gesundheit ist Gold wert und wir sind es auch“ bekräftigen die Beschäftigten mit den bundesweiten Branchen-Warnstreiks die ver.di-Forderung nach 10,5 Prozent, monatlich mindestens 500 Euro mehr Geld. Nachwuchskräfte sollen monatlich 200 Euro mehr bekommen.

Zum Hintergrund: Die VKA hat in ihrem ersten Angebot vom 23. Februar 2023 vorgeschlagen, den sogenannten Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser, kurz TV ZUSI, sowie den Tarifvertrag Soziale Dienste für die Altenpflege und Altenhilfe wieder in Kraft zu setzen. Wenn diese Tarifverträge im konkreten Fall angewendet würden, könnten Kliniken bis zu sechs Prozent, Arbeitgeber in der Altenpflege bis zu fünf Prozent weniger Lohn zahlen.

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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