18. Dezember 2024

Streumunition ist unumstritten völkerrechtlich geächtet

Übernommen von: DIE LINKE.

Zu Medienberichten, nach denen die USA planen, der Ukraine Streumunition zu liefern, sagt Tobias Bank, Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE:

„Die Verteidigung gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg rechtfertigt nicht den Einsatz völkerrechtlich geächteter Waffen. Man bekämpft einen Völkerrechtsbruch nicht mit einem weiteren Völkerrechtsbruch. Wir müssen uns der Eskalationslogik und der fortschreitenden Verrohung entgegenstellen. Der Zweck heiligt nicht alle Mittel. Wer für sich in Anspruch nimmt, das Völkerrecht zu verteidigen, darf es nicht im gleichen Atemzug brechen. Mit der Lieferung von Streumunition würden die USA Beihilfe zu einem neuen Völkerrechtsbruch leisten.

Ich finde auch die sprachliche Verharmlosung problematisch, die hier von ‚umstrittenen Waffen‘ spricht. Der Einsatz von Streumunition ist nicht umstritten. Streumunition einzusetzen, ist völkerrechtlich geächtet.

Der Einsatz von Streumunition vermint die Einsatzorte, und zwar ohne dass es möglich wäre, die Lage der Minenfelder für spätere Räumung zu kartieren. Daraus erwächst eine tödliche Gefahr für Zivilisten auf Jahrzehnte hinaus. Es ist die langjährige Erfahrung, dass die meisten Opfer von Streumunition Zivilisten sind, die dadurch verstümmelt oder plötzlich aus dem Leben gerissen werden, oft noch Jahre nach Beendigung eines Krieges, die zur Ächtung dieser Waffen geführt hat. Wer geächtete Waffen liefert, deren Opfer vor allem Zivilistinnen und Zivilisten sein werden, kann niemals beanspruchen, damit das Völkerrecht zu verteidigen oder legitime Hilfe zur Landesverteidigung zu leisten

Quelle: DIE LINKE.

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