22. November 2024

Hört den Kindern zu

Die Situation von geflüchteten Kindern in Deutschland ist katastrophal. Ein sicheres Zusammenleben mit den eigenen Eltern, Bildung oder Privatsphäre dürfen nicht vom Aufenthaltsstatus eines Kindes abhängen. Denn dabei handelt es sich um grundlegende Rechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Dennoch sind laut einer Studie von Unicef und dem Deutschen Institut für Menschenrechte Verstöße dagegen in Geflüchteten-Unterkünften an der Tagesordnung.

Statt dass Bund, Länder und Kommunen weiter darüber streiten, wer wie viele Geflüchtete aufnimmt und wer dafür zahlt, sollte endlich einmal darüber geredet werden, wie eine angemessene Unterbringung aussehen muss – am besten im Dialog mit den jungen Geflüchteten. Denn Kinder sind keine Spielfiguren, die man mal hierhin, mal dorthin verfrachten kann. Sie können klar benennen, was sie brauchen und woran es ihnen fehlt, so ein Ergebnis der Studie. Auch Wohnraum gibt es genug in Deutschland – er ist nur ungerecht verteilt.

Schwieriger ist es mit finanziellen Zuwendungen, wie der jüngste Ampel-Streit deutlich macht: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) machte Einwanderung für Kinderarmut mitverantwortlich. Ironischerweise begründete er damit seine Ablehnung von Transferleistungen. Die Eltern sollten lieber mal arbeiten gehen. Dass das nach jahrelangen Erfahrungen mit Flucht, Verfolgung und Gewalt jedoch nicht so schnell geht und die in den meisten Städten steigenden Mieten hohe Hürden auf dem Weg zum eigenen Wohnraum darstellen, kommt ihm wohl nicht in den Sinn.

Ganz abgesehen davon stehen Kindern Kinderrechte zu, ganz egal, wie gut sie Deutsch gelernt oder die Eltern sich auf dem Arbeitsmarkt verdient gemacht haben.

Quelle: nd.Der Tag / nd.Die Woche via Presseportal

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