29. November 2024

Händler wegen Wiederbetätigung angeklagt

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Der Antiquitätenhändler, dem am Dienstag wegen Wiederbetätigung der Prozess gemacht wurde und dem vorgeworfen wird, eine große Anzahl von NS-Gegenständen zum Verkauf angeboten zu haben, hat vor Gericht sämtliche Vorwürfe eingestanden.

Salzburg. Das Urteil für den angeklagten Antiquitätenhändler lautet auf 18 Monate Haft, jedoch wird diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Er hatte mit Münzen, Orden, Abzeichen, Messern sowie Porträts von Adolf Hitler und Eva Braun gehandelt. Der 75-Jährige gestand seine Schuld uneingeschränkt. Kurt Jelinek, der Verteidiger des Angeklagten, äußerte sich über die Beweggründe des Händlers: „Er ist sich der Dimension nicht bewusst gewesen, er sieht sein Unrecht ein“

Angesprochen auf die offensichtlich vorhandene Nachfrage nach solchen Artikeln, antwortete Jelinek: „Offensichtlich. Er hat aber nicht wirklich viele Münzen verkauft. Also wir sprechen da von ein paar hundert Euro“

Auch „unbewusste“ Wiederbetätigung möglich

Jedes Jahr gibt es ungefähr 20 solcher und ähnlicher Fälle von Wiederbetätigung am Landesgericht. Dabei steht jedoch oft nicht im Vordergrund, dass der Angeklagte tatsächlich ein Neonazi ist, erklärt Elena Haslinger von der Staatsanwaltschaft. Sie betont: “ Voraussetzung für die Straftat ist der Wiederbetätigungsvorsatz. Das heißt also: Der Täter muss es bei seiner Tat ehrlich für möglich halten und sich damit abfinden, dass durch seine Tat der Nationalsozialismus nach außen hin positiv dargestellt wird. Seine eigene politische Gesinnung ist dabei völlig unwesentlich. Also kurz gefasst könnte man auch sagen, man muss kein Nazi sein – wie man das landläufig kennt – um sich im nationalsozialistischen Sinn wieder zu betätigen“, erklärt die Staatsanwältin.

Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte aus dem Flachgau wegen Wiederbetätigung angeklagt. Zusätzlich wird ihm zur Last gelegt, Hunderte von Gegenständen aus der NS-Zeit zum Verkauf angeboten zu haben. Darüber hinaus ist er im Internet durch die Verwendung von nationalsozialistischen Parolen und der Verherrlichung von Adolf Hitler aufgefallen.

Am Mittwoch steht ein weiterer Prozess wegen Wiederbetätigung an: Ein 25-Jähriger wird vor Gericht wegen einer Neonazi-Tätowierung angeklagt. Darüber hinaus wird dem Mann gemäß der Anklage vorgeworfen, den Hitlergruß gezeigt zu haben.

Quelle: ORF

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