23. Dezember 2024

Leistbares Wohnen statt Senkung der Hürden für Immokredite

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Wien/Bregenz. Der Kreditantrag eines Vorarlbergers wurde zurückgewiesen, da ihm die vorgeschriebenen Eigenmittel gemäß der gültigen Verordnung fehlten. Dies nahm der Betroffene zum Anlass, vor das Höchstgericht (VfGH) zu ziehen, wo er aber auch kein Erfolg hatte.

Entsprechend einer Regelung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom August 2022 müssen Kreditnehmerinnen und ‑nehmer 20 Prozent Eigenmittel vorweisen. Die Laufzeit eines Kredits darf außerdem 35 Jahre nicht überschreiten, und die monatliche Rate darf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Hierdurch kommen für viele Menschen Immobilienkäufe oder Hausbau nicht (mehr) in Frage.

Bereits seit längerem werden Rufe nach einer Lockerung der Regelungen laut. Es kann jedoch nicht die Lösung für das Wohnproblem sein, dass man sich ohne Ende verschulden kann. Reallohnsteigerungen und leistbare Mieten, staatlicher sozialer Wohnungsbau wären nachhaltige Lösungen statt der Ruf nach einer Deregulierung im Finanzsektor. Diese Deregulierung wäre Augenwischerei im Sinne der Wirtschaft und nicht der Betroffenen – leistbares Wohnen für alle muss anderes gewährleistet werden.

Quelle: ORF

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