25. November 2024

Exhaus Trier: Klage abgewiesen – Wir kämpfen weiter!

Das Aktionsbündnis eXhaus bleibt informiert:

Wir wurden im Schreiben vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz darüber in Kenntnis gesetzt, dass das unseren Antrag, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 12. September 2023 zuzulassen, abgelehnt hat.  „Wir sind erstmal schockiert und einfach traurig“, sagt die Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens, Sabine Dengel.

Das Aktionsbündnis eXhaus bleibt! hat sich seit der Schließung des eXhauses 2019 auf vielen Wegen für das denkmalgeschützte Gebäude und die bis dahin dort verortete Jugend- und Jugendkulturarbeit stark gemacht. Durch viele Demonstrationen, Konzerte, Öffentlichkeitsarbeit und vor allem das Bürgerbegehren, bei dem mitten in der Corona-Pandemie über 4.800 gültige Unterschriften gesammelt wurden, haben die ehrenamtlichen Aktiven das Thema eXhaus nicht nur in der Öffentlichkeit gehalten, sondern auch den Druck auf die politischen Akteure aufrecht erhalten. Außerdem läuft gerade als Solidaritätsprojekt der Band Dorfterror eine CD- und Vinylverkaufs-Aktion.

„Auf Anregung beider Juristen, die das Bündnis juristisch vor Gericht vertreten haben, werden wir in den nächsten Wochen entscheiden, ob wir Beschwerde beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgericht einlegen“, so Dengel weiter. Der Rechtsanwalt und ehemalige Verfassungsrichter am thüringischen Verfassungsgericht Michael Menzel sähe durchaus die Chance, über eine Verfassungsbeschwerde, grundsätzlich das Beteiligungsinstrument „Bürgerbegehren“ für die Bürger*innen zu stärken. „Das Oberverwaltungsgericht vertritt die Auffassung, dass das Bürgerbegehren nicht ausreichend und umfassend begründet war. Diese Maßstäbe des Gerichtes sind inzwischen so hoch, dass letztlich eine Bürgerschaftsbeteiligung über ein Bürgerbegehren unmöglich wird. Und deshalb ist es geboten, hier das Verfassungsgericht einzuschalten, um so überprüfen zu lassen, ob tatsächlich derartig hohe Begründungsmaßstäbe an ein Bürgerbegehren gelten sollen, wie es das OVG formuliert hat.“, gibt der Jurist Frank Kuschel an, der ebenfalls das Aktionsbündnis juristisch vertritt und berät.

Sabine Dengel ist weiterhin kämpferisch: „Für uns ist aufgeben keine Option! Das Gebäude ist über 1.400 Jahre alt – im Zweifel kämpfen wir eben genau so lange nochmal!“ Das Aktionsbündnis wird sich in den nächsten Tagen über weitere Schritte beraten.

Rheinland-Pfalz