EU leitet rechtliche Schritte gegen Ungarns „Souveränitätsgesetz“ ein
Übernommen von Zeitung der Arbeit:
Budapest/Brüssel. Ungarn steht erneut im Mittelpunkt internationaler Kontroversen, die Europäische Kommission hat nun rechtliche Schritte gegen das Land eingeleitet. Der Anlass ist ein kürzlich erlassenes Gesetz zum „Schutz der nationalen Souveränität“. Die EU-Exekutive hat Budapest offiziell informiert, dass die Gesetze gegen demokratische Werte und Grundrechte der EU verstoße.
Das Gesetz, von Kritikern als Mittel zur Unterdrückung von politischen Gegnern, kritischen Medien und der Zivilgesellschaft angesehen, wurde im Dezember vom ungarischen Parlament, das von der Fidesz-Partei dominiert wird, verabschiedet. Ministerpräsident Viktor Orban verteidigt die Gesetzgebung als notwendigen Schutz vor ausländischem Einfluss. Das Gesetz solle die Finanzierung politischer Kandidaten sowie Personen mit Einfluss auf den öffentlichen Diskurs einschränken.
Das neu geschaffene Amt für die Verteidigung der Souveränität erhält weitreichende Befugnisse, Empfänger ausländischer Gelder zu überprüfen. Das Gesetz sieht zudem Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis für politische Kandidatinnen und Kandidaten vor, die gegen die Finanzierungsvorschriften verstoßen.
Die Europäische Kommission wiederum betrachtet das Gesetz als Verstoß gegen grundlegende EU-Werte. Dies schließt das Demokratieprinzip, das Recht auf Privatsphäre, den Schutz personenbezogener Daten, die Meinungs‑, Informations- und Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf ein faires Verfahren ein, so zumindest die Argumentation der Kommission.
Ungarn habe nun zwei Monate Zeit, um zu antworten. Das Aufforderungsschreiben markiert den Beginn des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Auch die Vereinigten Staaten haben bereits Bedenken geäußert, dass das Gesetz der ungarischen Regierung „drakonische Instrumente“ zur Einschüchterung und Bestrafung von Andersdenkenden in die Hand gebe.
Quelle: Aljazeera
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