ver.di begrüßt verbindliche Tarifstandards in neuer Filmförderung
Übernommen von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft:
„Für kurzzeitige, oft nur wenige Wochen andauernde Beschäftigungen von Filmschaffenden müssten in jedem Fall alle tariflich geregelten Mindestbedingungen aus dem Branchentarif-vertrag verbindlich sein.“