Bundesarbeitsgericht klärt wichtige Frage zur Lohnfortzahlung bei Krankheit
Übernommen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB):
Arbeitnehmer*innen haben ein Anrecht auf Lohnfortzahlungen bei Krankheit, auch wenn sie während der Infektion in Quarantäne mussten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer Grundsatzentscheidung entschieden. Eine Corona-Infektion gilt demnach auch ohne Symptome als Krankheit.