28. November 2024

Abzocke bei Opodo-Reisebuchung wird Riegel vorgeschoben

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Wer bei einer Reisebuchung über die Buchungsplattform Opodo auch eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft angedreht bekam, kann jetzt das Geld zurückfordern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der AK Recht: Der gleichzeitige Abschluss einer kostenpflichtigen Opodo-Prime-Mitgliedschaft von rund 75 Euro bei einer Reisebuchung ist ungültig. Konsumentinnen und Konsumenten können das Geld mit einem AK Musterbrief zurückfordern. Zudem sind alle elf von der AK geklagten Klausen ungültig, zum Beispiel auch eine Klausel zur weiteren automatischen Abo-Verlängerung.

Mehr als eine Reise gebucht: Bei einer Reisebuchung hat Opodo Konsumentinnen und Konsumenten unmittelbar vor Bestätigung des Buttons „jetzt kaufen“ nicht noch einmal ausreichend auf die Vertragsbedingungen für das Opodo-Prime-Abo, insbesondere die Kostenpflicht hingewiesen. Bloß im Kleingedruckten fand sich ein Hinweis, dass nach dem 30-tägigen Probezeitraum automatisch 74,99 Euro abgebucht werden. Diese Vorgehensweise verstößt gegen das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG). Das Abo kam daher nie gültig zustande. Konsumentinnen und Konsumenten können nun den Mitgliedsbeitrag zurückfordern.

Die AK hat außerdem elf Klauseln geklagt und Recht bekommen. Die praxisrelevantesten rechtswidrigen Klauseln der Buchungsplattform Opodo (Stand September 2021):

  • Ungültiges Abo: Die Buchung einer Reise wurde von Opodo zu Unrecht auch als Abschluss eines kostenpflichtigen Prime-Abos gewertet. Die automatische Abbuchung von 74,99 Euro ist zu Unrecht erfolgt. Konsument:innen können das Geld mit dem AK Musterbrief zurückfordern.
  • Ungültige Abo-Verlängerung: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war beim Opodo-Prime-Abo auch eine automatische Verlängerung dieser Mitgliedschaft festgelegt, wenn Konsument:innen nicht rechtzeitig gekündigt hatten. Für eine automatische Vertragsverlängerung gibt es jedoch klare Voraussetzungen: Sowohl im Vertrag als auch faktisch müssen Verbraucher:innen auf eine bevorstehende Verlängerung des Vertrags hingewiesen werden. Zudem müssen sie in angemessener Frist Widerspruch gegen die Verlängerung erheben können. Das hat Opodo nicht eingehalten – die Verlängerung ist ungültig!
  • Entfall des Preisvorteils bei Reisestorno: Wenn der/die Konsument:in die Reise storniert hatte, sollte laut einer Klausel der Prime-Preisvorteil entfallen. Das führte dazu, dass Konsument:innen die Differenz zum Normalpreis an die Buchungsplattform zahlen sollten. Das Gericht gab der AK Recht: Konsument:innen müssen nicht auf den Normalpreis aufzahlen. Der Preisvorteil ist nicht im Gegenzug für die Reisebuchung, sondern für das entgeltliche Prime-Abo zugestanden. Bereits bezahlte Gebühren können Konsument:innen zurückfordern.
  • Verfall des Mitgliedsbeitrages bei Kündigung: Wenn Konsument:innen die Prime-Mitgliedschaft vorzeitig kündigten, wurde laut einer Klausel der bereits vorausbezahlte Mitgliedsbeitrag für den gesamten Zeitraum einbehalten. Opodo konnte keinen entsprechenden Verwaltungsaufwand belegen, womit die Klausel dem Gesetz widerspricht. Konsument:innen können anteilige Mitgliedsbeiträge im Falle einer Kündigung zurückverlangen.

Den AK Musterbrief und das Urteil finden Sie unter: wien.arbeiterkammer.at/opodo.

Die Praxis des Konzerns zeigt wieder einmal, mit welchen Mitteln die Reichen ihre Profite sichern und dass es hier nicht immer mit rechten Dingen vor sich geht, selbst wenn die Gesetzeslage ohnehin schon einiges ermöglicht.

Quelle: APA OTS

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Quelle: Zeitung der Arbeit

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