UN-Bericht kritisiert den Umgang Österreichs mit Asylsuchenden scharf
Übernommen von Zeitung der Arbeit:
Der turnusmäßige UNO-Bericht kritisiert Österreichs Umgang mit Asylsuchenden, insbesondere mit psychisch kranken oder traumatisierten Personen, und fordert ein Ende der Inhaftierung in Abschiebungseinrichtungen
Genf. Ein Bericht des UNO-Ausschusses gegen Folter kritisiert die Behandlung von Asylsuchenden in Österreich, insbesondere jener, die Folteropfer oder von psychischen Leiden betroffen sind. Der Bericht, der heute in Genf vorgelegt wurde, fordert das sofortige Ende der Inhaftierung von Personen mit psychischen Problemen in Sicherheitszellen in Abschiebungseinrichtungen.
Der UN-Ausschuss gegen Folter (UN Committee against Torture – CAT) betont die Notwendigkeit, dass Österreich sicherstellt, dass schutzbedürftige Asylsuchende, wie Opfer von Folter, Menschenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt, bevorzugt Zugang zu einem Asylverfahren erhalten und angemessene medizinische Betreuung erhalten. Besondere Besorgnis äußerte der Bericht über die unzureichenden Bedingungen in Abschiebungseinrichtungen, insbesondere in Bezug auf die mangelnde Gesundheitsversorgung.
Die UNO-Experten kritisierten weiterhin, dass nach österreichischem Recht Personen mit psychosozialen oder geistigen Behinderungen inhaftiert oder zwangsweise medizinisch behandelt werden können. Dies umfasst Maßnahmen wie Einzelhaft, Isolationshaft sowie physische und chemische Ruhigstellung in gerichtsmedizinischen Einrichtungen, sogar bei Kindern. Die Regierung wird dringend aufgefordert, die entsprechenden Gesetze zu überprüfen.
Der Ausschuss empfahl Liechtenstein sogar, sein Abkommen zur Überstellung von Straftäterinnen und ‑täter an den österreichischen Justizvollzug zu überprüfen. Vor einer weiteren Umsetzung sollten grundlegende rechtliche Garantien gegen Folter und Misshandlung für Gefangene aus Liechtenstein sichergestellt werden.
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Quelle: Zeitung der Arbeit