25. November 2024

Schamanen, Wunderheiler und ähnliches sind Gesundheitsrisiko

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Vergangenes Jahr starb ein 14-jähriges Mädchen an Krebs. Die Eltern hatten das Kind zum Sterben in das Krankenhaus gebracht. Eine medizinische Behandlung hatte nicht stattgefunden. Die Eltern wurden nicht rechtskräftig zu 12 Monaten bedingter Haft verurteilt. Im Zuge des Prozesses rückten nun auch drei weitere Personen in das Visier der Staatsanwaltschaft.

Am vergangenen Mittwoch wurde am Landesgericht Klagenfurt gegen die eltern einer 14-Jährigen verhandelt, die ihr Kind zum Sterben ins das Grazer Landeskrankenhaus gebracht hatten. Das Mädchen war an Krebs erkrankt. Die Eltern hatten das Kind weder über die Krankheit aufgeklärt noch einer medizinischen Behandlung unterzogen. Stattdessen hatten sie das Mädchen Betrügern ausgeliefert, die sich selbst als Heiler, Energetiker, Handaufleger und Schamanen bezeichnen. Ärzte sagten aus, dass das Mädchen unvorstellbare Schmerzen erlitten haben muss und weder richtig Atmen noch Schlucken konnte. Die Tumore waren zu diesem Zeitpunkt bereits von außen sichtbar.

Das Gericht sah es angesichts der Aussagen der Ärzte als erwiesen an, dass die Eltern den Tatbestand des Quälens oder Vernachlässigens des jungen Mädchens als erfüllt an. Die Eltern wurden deshalb zu 12 Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Betrüger im Visier der Staatsanwaltschaft

Im Zuge des Prozesses gerieten nun drei weitere Personen in den Fokus der Staatsanwaltschaft. Für die Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass die Aussagen der drei Männer mit Verantwortlich dafür sind, dass auf eine medizinische Behandlung verzichtet wurde. So erklärte der Vater, dass einer den ersten Tumor am Fuß des Mädchens ausgependelt hätte und für gutartig erklärt hätte.

Der angesprochene widersprach der Aussage, dass er den Tumor ausgependelt habe. Er erklärte, dass er den Tumor mit einem „Biotensor gemutet“ habe. Diesen hatte er auch in den Gerichtssaal mitgebracht. Dabei handelte es sich um eine Metallfeder, die an einem Holzgriff befestigt ist. Als er die Feder auf die Staatsanwältin richtete, bescheinigte er ihr, dass ihr Immunsystem „nicht vorhanden“ sei.

Anschließend referierte er darüber, dass er den Krebs mittels Infusionen von hoch dosiertem Vitamin C und Extrakten aus den „Wunderpflanzen“ Graviola und Katzenkralle behandelt habe. Der medizinische Sachverständige im Gericht verwies auf die komplett fehlende medizinische Evidenz für solcherlei Praktiken.

Ein Urologe, der in Österreich allerdings nicht als Arzt praktiziert, sagte aus, dass er „Gott und den Kosmos“ gebeten habe, die 14-Jährige zu heilen. Er schmückt sich stattdessen mit den Fantasietiteln schamanischer Heiler, spiritueller Heiler, Reiki-Meister oder Prana-Energietherapeut. Alle behaupteten jedoch, dass sie den Eltern geraten haben, ein Krankenhaus aufzusuchen.

Wunderheiler, Schamanen und ähnliches als Gesundheitsrisiko

Der Fall zeigt einmal mehr, dass solche Betrüger nicht harmlos sind. Vielmehr stellen sie ein hohes gesundheitliches Risiko dar. In diesem Fall haben erfundene Titel und Behandlungsmethoden ein Menschenleben gekostet. Das solche Personen immer noch über Einfluss verfügen und es ihnen gelingt Menschen zu manipulieren, ist nicht nur auf fehlende Aufklärung zurückzuführen. Sie entspringt direkt dem Kapitalismus und seinem Streben nach Profit, das Unwissenschaftlichkeit und Irrationalismus fördert und befördert. Vielen Menschen, die Pharmakonzernen misstrauen, durchschauen nicht, dass hinter Homöopathie, Wunderheilern und ähnlichem Wunderzauber eine ebenso profitable Industrie steht. Nicht zuletzt verdienen sich auch die Betrüger mit ihren erfunden Behandlungsmethoden dumm und dämlich.

In der 10. Ausgabe der Einheit und Widerspruch, der Theoriezeitschrift der Partei der Arbeit Österreichs, ist ein ausführlicher Artikel zur Ideologieproduktion im Kapitalismus erschienen mit dem Titel „Wissenschaft und Arbeiterklasse“.

Quelle: ORF

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