23. November 2024

UNO verurteilt Israels Kriegführung im Gaza-Konflikt

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Gaza/Tel Aviv. Das UNO-Menschenrechtsbüro hat Israel scharf dafür kritisiert, im Gaza-Krieg beim Einsatz von präzisionsgelenkten Bomben das Kriegsrecht verletzt zu haben. Volker Türk, der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, erklärte heute in Genf, dass Israel bei seinen Bombenangriffen nicht ausreichend darauf achte, zivile Opfer zu vermeiden.

Eine Untersuchung des UNO-Menschenrechtsbüros zu sechs israelischen Angriffen zwischen dem 9. Oktober und dem 2. Dezember 2023 ergab, dass Bomben der Typen GBU-31, GBU-32 und GBU-39 eingesetzt wurden. Diese Bomben sind in der Lage, durch Beton zu dringen und mehrere Stockwerke eines Gebäudes zu zerstören. Dabei wurden Wohnhäuser, eine Schule, ein Flüchtlingslager und ein Markt getroffen, wodurch mindestens 218 Menschen ums Leben kamen.

Laut dem Bericht des UNO-Menschenrechtsbüros verstieß Israel damit gegen das Kriegsrecht, das zivile Einrichtungen bei militärischen Angriffen möglichst verschont sehen will. Selbst wenn sich Kämpfer in einem Gebäude aufhalten, müsse abgewogen werden, ob der militärische Nutzen die zivilen Schäden rechtfertigt. Die Anwesenheit mutmaßlicher Terroristen in einem Gebäude rechtfertige nicht die Zerstörung ganzer Nachbarschaften, betonte der Bericht.

Die UNO kritisierte auch bewaffnete palästinensische Gruppen, die Raketen auf Israel abfeuern und dabei Zivilisten gefährden. Das UNO-Büro für Menschenrechte erinnerte daran, dass militärisches Material oder Personal nicht in dicht bevölkerten Gebieten stationiert werden sollten.

Israel hat die Kritik des UNO-Menschenrechtsbüros und von Volker Türk zurückgewiesen und wirft der Organisation vor, die Verbrechen der Hamas nicht in gleichem Maße zu verurteilen.

Quelle: ORF

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