22. Dezember 2024

Erneute rechtswidrige Abschiebung

Sach­sen muss Fami­lie unver­züg­lich zurück­ho­len – PRO ASYL und Säch­si­scher Flücht­lings­rat for­dern sofor­ti­ge Umset­zung der Gerichts­ent­schei­dung

Der Fall einer wei­te­ren rechts­wid­ri­gen Abschie­bung macht deut­lich, dass aus den bis­he­ri­gen Feh­lern wenig gelernt wur­de. Ein syri­sches Ehe­paar mit drei Kin­dern soll­te nach dem Wil­len des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) aus Sach­sen nach Rumä­ni­en zurück­ge­schickt wer­den, da sie dort – auf dem Papier – sub­si­diä­ren Schutz erhal­ten habe. Auf­grund der dort herr­schen­den Umstän­de hat die Fami­lie jedoch Kla­ge ein­ge­reicht. Die­se Kla­ge hat­te auf­schie­ben­de Wir­kung. Das heißt, solan­ge das Gerichts­ver­fah­ren läuft, kann sie nicht abge­scho­ben wer­den. Das beruht auf dem Prin­zip des grund­recht­lich gebo­te­nen effek­ti­ven Rechts­schut­zes. Es wäre der Fami­lie wesent­lich erschwert, aus dem Aus­land über­haupt noch ihre Rech­te vor Gericht durch­zu­set­zen. Nicht immer gibt es die­se auto­ma­tisch auf­schie­ben­de Wir­kung, aber in die­sem Fall wur­de sie sogar vom Ver­wal­tungs­ge­richt Dres­den in einem ers­ten Eil­ver­fah­ren aus­drück­lich bestä­tigt.

Den­noch hat das BAMF den säch­si­schen Behör­den eine Fehl­in­for­ma­ti­on über die­se auf­schie­ben­de Wir­kung zukom­men las­sen und die Abschie­bung damit frei gege­ben. Seit über einem Monat harrt die Fami­lie nun schon in Rumä­ni­en aus. Erst in einem zwei­ten Gerichts­ver­fah­ren vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Dres­den gibt das BAMF zu: Es habe fälsch­li­cher­wei­se die­se Fehl­in­for­ma­ti­on wei­ter­ge­ge­ben. Dar­auf­hin hat das Ver­wal­tungs­ge­richt am 9. Okto­ber 2018 ent­schie­den, dass Sach­sen, wel­ches die Abschie­bung letzt­lich durch­ge­führt hat, die Fami­lie »unver­züg­lich« zurück­ho­len muss.

Und trotz­dem sitzt die Fami­lie wei­ter­hin in Rumä­ni­en fest. Auch nach Auf­for­de­rung durch den Flücht­lings­rat Sach­sen hat das zustän­di­ge Lan­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um noch nicht alles in Bewe­gung gesetzt, um die Fami­lie end­lich nach Deutsch­land zu brin­gen. »Was in die eine Rich­tung schnells­tens funk­tio­niert hat, muss nun auch auf umge­kehr­tem Wege umge­setzt wer­den. Es kann nicht sein, dass das Lan­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um nach die­ser kla­ren Gerichts­ent­schei­dung noch kei­nen Rück­flug gebucht hat«, erklärt Mark Gärt­ner vom Säch­si­schen Flücht­lings­rat. Die ers­ten Tage habe die Fami­lie noch ohne Woh­nung in einem Park ver­bracht. Nur mit Unter­stüt­zung des Rumä­ni­schen Flücht­lings­ra­tes konn­te ihr wenigs­tens Obdach in einer Gara­ge ver­mit­telt wer­den.

Es ist auch nicht das ers­te Mal, dass dem BAMF ein solch schwer­wie­gen­der Feh­ler unter­läuft. Erst wur­de der Fall des abge­scho­be­nen Fazel­pur bekannt, der durch Behör­den­feh­ler aus Deutsch­land über Bul­ga­ri­en nach Afgha­ni­stan abge­scho­ben wur­de – und letzt­lich doch noch einen Flücht­lings­sta­tus in Deutsch­land erhal­ten hat. Zuletzt gab es bei­spiels­wei­se die rechts­wid­ri­ge Abschie­bung nach Afgha­ni­stan von Nasi­bull­ah, der eben­falls unter schwie­ri­gen Umstän­den zurück­ge­holt wer­den muss­te.

»Die­se Fäl­le zei­gen, wie fahr­läs­sig hier mit essen­ti­el­len Ent­schei­dun­gen umge­gan­gen wird. Durch ein Inein­an­der­grei­fen des BAMF-Feh­lers und der Ver­zö­ge­rung durch das Lan­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um harrt die Fami­lie unter men­schen­un­wür­di­gen Zustän­den in Rumä­ni­en aus«, so Bel­l­in­da Bar­to­luc­ci, rechts­po­li­ti­sche Refe­ren­tin bei PRO ASYL. Gera­de bei Fra­gen einer Abschie­bung müs­se aber alles dafür getan wer­den, dass sol­che Feh­ler nicht pas­sie­ren. PRO ASYL und Säch­si­scher Flücht­lings­rat for­dern: Sach­sen muss die Fami­lie sofort zurück­ho­len.

Quelle:

Pro Asyl

Sachsen