Air Berlin: Aufklärung kann jetzt nur noch der Gang nach Karlsruhe bringen
„Im Fall Air Berlin kann jetzt nur noch der Gang nach Karlsruhe die Bundesregierung zu Transparenz zwingen. Auch ein Jahr nach Vergabe des 150-Millionen-Euro-schweren Kredits verweigert die Bundesregierung die Einsicht in zentrale Dokumente. Diese Mauertaktik der Bundesregierung bei der Aufklärung der Vergabe des Air Berlin-Kredits ist inakzeptabel. Das Bundesverfassungsgericht wird anhand dieses Falles jetzt grundsätzlich zu klären haben, ob das Parlament sein Kontrollrecht gegenüber der Bundesregierung künftig noch vollumfänglich ausüben kann”, erklärt Pascal Meiser, dienstleistungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Hintergrund ist der Beitritt der Fraktion DIE LINKE zu einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE wollen auf diesem Wege die Informationsrechte der Abge ordneten stärken, um die verfassungsrechtlich garantierte demokratische Kontrolle der Regierung auch tatsächlich ausüben zu können. Dabei geht es vor allem um ein zentrales Gutachten des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PwC im Fall Air Berlin. Bislang verweigert die Bundesregierung die Herausgabe. Von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind aber darüber hinaus auch Auswirkungen auf das parlamentarische Kontrollrecht zu erwarten. Meiser weiter:
„Seit fast einem Jahr verweigert die Bundesregierung die Herausgabe des Gutachtens, das der zentralen Kreditvergabe zugrunde liegt. Nicht einmal in der Geheimschutzstelle des Bundestages wird uns als Abgeordneten die Einsichtnahme erlaubt. Die Frage, wer die Verantwortung für die missglückte Vergabe des 150-Millionen-Euro-schweren Kredits an die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin trägt, ist jedoch letztendlich nur mit Hilfe des PwC-Gutachtens zu beantworten. Das Gutachten ist auch deshalb von zentraler Bedeutung, weil sich daraus weitere Rückschlüsse auf die Rolle der Bundesregierung bei der Abwicklung von Air Berlin ergeben könnten.
Es ist nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung die Rechte der Opposition derart missachtet. Weder durch das parlamentarische Fragerecht noch über das Informationsfreiheitsgesetz ist es uns bisher gelungen, eine lückenhafte Aufklärung im Fall Air Berlin herbeizuführen. Dabei ist es das Recht und die Pflicht der Abgeordneten, die Arbeit der Bundesregierung zu kontrollieren. Dies ist jedoch nur durch vollständige Transparenz und Offenlegung aller ihr zur Verfügung stehender Informationen möglich. Offenkundig muss dies jetzt mit einem Gang nach Karlsruhe erzwungen werden.“
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