Die Blockade ist ungerecht und illegal
Das kubanische Volk hat über mehr als ein halbes Jahrhundert lang unter dem Zeichen der Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gelebt, die ihm von seiten der Vereinigten Staaten aufgezwungen wird. Von den Ältesten bis zu den Jüngsten hat die gesamte Bevölkerung ihre Folgen erlitten. Jeder hat seit in seiner Kindheit von der Blockade gehört. Viele haben ihre Auswirkungen persönlich zu spüren bekommen. Andere nehmen sie nicht so direkt wahr, obwohl auch sie von ihr beeinflusst werden. Vielleicht haben sie sich an die Koexistenz mit einer so grausamen Maßnahme gewöhnt und machen trotzdem weiter. Denn wie gesagt, die Blockade ist nicht imstande, uns zu bezwingen (obwohl das ihr Ziel war und weiterhin ist).
Schon die Bezeichnung Embargo, mit der die Regierung der USA die Blockade benennt, stellt eine Unterschlagung der Wahrheit dar. So wird aufgrund eines Netzes von Rechtsnormen (allerdings fragwürdiger Legalität) und unter der gerichtlich häufig verwendeten Bezeichnung Embargo seit fast 60 Jahren ein Verbrechen gegen einen souveränen Staat verübt, das das gesamte Volk Kubas schädigt und beeinträchtigt. Und wir sagen Verbrechen, weil sie ungerecht, unmenschlich und rechtswidrig ist. Auf diesem letzten Aspekt ist es notwendig zu bestehen.
Haltlos ist die angebliche Begründung mit den Verstaatlichungen des Eigentums US-amerikanischer Unternehmen in Kuba durch die revolutionäre Regierung zu Beginn der 60er Jahre. Diese waren ein Ausdruck der Beanspruchung durch den kubanischen Staat, auf der Grundlage des Grundgesetzes der Republik vom Jahre 1959, das in dieser Hinsicht die identischen Regelungen wie in der Verfassung von 1940 enthielt. Auf internationaler Ebene verliehen die Vereinten Nationen durch die Resolution Nr. 1803 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1962 mit dem Titel Ständige Souveränität über natürliche Ressourcen die volle Unterstützung für diese Art von Aktionen der Staaten, als ein Akt der Souveränität über ihre Ressourcen und Reichtümer aus Gründen des öffentlichen Nutzens oder gesellschaftlichen Interesses.
Über die juristische Instrumentierung der Blockade muss gesagt werden, dass es sich um komplexe und sehr zahlreiche Stränge von Bestimmungen zweifelhafter innerer Rechtmäßigkeit handelt, die völkerrechtlich völlig illegal sind und Normen des wirtschaftlichen Zwangs darstellen. Es handelt sich um politische Maßnahmen in einer normativen Ausführung.
Mit anderen Worten: ein Akt der Gewalt in Gesetzesgestalt, mit dem Repressalien und Machtbestrebungen gerechtfertigt werden sollen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Blockade darüber hinaus auch Ausdruck einer großen Frustration darüber, nicht erreicht zu haben, das Volk zu bezwingen und die Revolution zu stürzen.
Das internationale Recht erlaubt die Blockade nicht als Selbstschutz, das heißt als vermeintlich defensive Handlung eines Staates im Falle einer Handlung, die seinen Interessen schadet, außer im Falle einer bewaffneten Aggression, welche Selbstverteidigung erlaubt. Kuba hat die USA nicht angegriffen, die Verstaatlichungen waren ein Prozess der Beanspruchung von Gütern und Ressourcen, die für die Entwicklung des Landes und angesichts des Boykotts der US-Regierung nach der ersten revolutionären Maßnahme bezüglich des Eigentums, dem Gesetz der Agrarreform, notwendig wurden.
Man kann viele Rechtsgebiete überprüfen, um leicht festzustellen, dass die Blockade keinem gültigen Recht entspricht. Im Internationalen Recht verletzt die Blockade neben dem Verstoß gegen die UN-Charta fast alle Prinzipien des Völkerrechts sowie die Rechte der Staaten. Es sollte genügen, auf Folgendes hinzuweisen:
Die souveräne Gleichheit, die in der Befugnis eines Staates besteht, mithilfe des Rechts interne und externe Angelegenheiten frei zu entscheiden, ohne die Rechte anderer Staaten oder das Völkerrecht zu verletzen.
Der Grundsatz, dass die Staaten in ihren internationalen Beziehungen von der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates in jeder Weise, die mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist, absehen.
Der Grundsatz, dass die Staaten ihre internationalen Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln so regeln, dass weder Frieden und internationale Sicherheit noch die Gerechtigkeit gefährdet werden.
Die Verpflichtung, sich gemäß der UN-Charta nicht in Angelegenheiten einzumischen, die der internen Rechtssprechung der Staaten unterliegen.
Aus der Sicht des internationalen Privatrechts macht die exorbitante Exterritorialität der Regeln der Blockade diese völlig rechtswidrig. Kein Staat hat die legislative Macht, Normen zu erlassen, die über sein Territorium hinausgehen, mit Ausnahme von persönlichen Angelegenheiten, die sich auf die Rechte und Pflichten seiner Staatsangehörigen beziehen.
Hinsichtlich des internationalen Handelsrechts verstößt die Blockade gegen die WTO-Regeln, die GATT-Abkommen, das Seerecht und eine Vielzahl von Regeln und Prinzipien zu internationalen Verträgen.
Aus der Sicht der internen Rechtssprechung der USA erhält das Knäuel von Vorschriften, die die Blockade umsetzen, eine legale Form, aber sein Inhalt entspricht nicht den Kulturnormen des Landes, den verfassungsrechtlichen Grundlagen, der Rechtsgrundlage der Nation. So sind die starren willkürlich auferlegten Regeln nicht auf dem Wert „Gerechtigkeit“ basiert und stimmen zugleich nicht mit dem Wert „Gesetz“ überein. Denn sie verletzen Verfassungsbestimmungen und beschneiden die individuellen Rechte der eigenen Bürger (die nicht frei nach Kuba reisen dürfen). Sie verbieten ausländischen natürlichen oder juristischen Personen, freie Handelsbeziehungen zu einem Drittland (Kuba) zu unterhalten und erfinden Gesetzesänderungen, um sie rückwirkend auf die Fälle anzuwenden, die bereits durch das höchste Gericht des Landes entschied wurden. Sie verletzen das Prinzip der Autorität und Rechtsprüfung, das in einem der historischen gerichtlichen Präzedenzfälle durch eines der prestigeträchtigsten Gerichte ihrer Rechtsgeschichte (des berühmten Richters John Marshall) aufgestellt wurde. Schließlich mißachten sie die gültige Interpretation des Gedankenguts der sogenannten Gründerväter der Nation und des Staates, indem erlaubt wird, dass Angelegenheiten und Kompetenzen der Legislative auf die Exekutive übertragen werden, wie etwa die Regulierung des Außenhandels und die Zuweisung übermäßiger Befugnisse an den Präsidenten.
Und schließlich (aus Platzgründen, weil noch viel mehr anzuführen wäre), stellt aus der Sicht des internationalen Strafrechts die Blockade ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar, denn nach dem Statut des Internationalen Gerichtshofes sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit alle Handlungen, die im Rahmen eines allgemeinen oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung begangen werden. Der systematische Charakter der Blockade gegen Kuba, die in der kubanischen Bevölkerung erhebliche Schäden und Störungen verursacht, macht sie zu einem massiven Vergehen und verleiht ihr den Charakter eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit.
Die juristische Konsequenz aus all dem ist die internationale Haftung: Die USA werden sich eines Tages für die Blockade gegen Kuba verantworten müssen, das ist die Regel der internationalen Haftung der Staaten. Deshalb erfahren sie in Ermangelung einer wirksamen Möglichkeit, die Staaten zur Einhaltung des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen zu zwingen, bei den wiederholten Abstimmungen in der Generalversammlung der UNO die ausdrückliche universelle Ablehnung der Internationalen Rechtsgemeinschaft, so wie es nie zuvor mit einem Land geschah.
Es gibt zwei rechtliche Voraussetzungen, um Mitglied der UNO zu sein: ein friedliebender Staat zu sein und die Verpflichtungen der Charta zu erfüllen. Bezeigen die USA mit der Blockade gegen Kuba, ein friedliebender Staat zu sein und der Charta zu entsprechen? Die Antwort ist ein klares Nein.
Aus diesem Grund kann kategorisch in jedem Forum oder Ort festgestellt werden, dass die Blockade nicht nur eine ungerechte Handlung, sondern auch absolut rechtswidrig ist.
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