KPD durch Wahlausschuss in Sachsen nicht zur Wahl zugelassen
Übernommen von Zeitung der Arbeit:
Dresden. Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wurde vom Wahlausschuss des Landes Sachsen zur Landtagswahl 2024 nicht zugelassen. In einer Erklärung legt die KPD dar, dass sie, trotz derselben Verfahrensweise wie 2019, aus Sicht des Wahlausschusses im vergangenen Jahr den Vorsitzenden nicht richtig gewählt haben solle. Weiter bewerte der Ausschuss die Öffentlichkeitsarbeit als nicht ausreichend, obwohl diese laut der KPD eine ähnlich umfangreiche Auflistung wie 2019 einreichte. An den Unterstützerunterschriften scheiterte es nicht, es wären ausreichend zusammengekommen. Der Büroleiter des Landeswahlleiters erklärte laut KPD, dass die Einreichung weiterer Unterschriften nicht mehr erforderlich ist.
Dennoch wurde sich vom Wahlausschuss gegen eine Zulassung der Kommunistischen Partei Deutschlands zu den Landtagswahlen in Sachen entschieden. Obwohl über die Presse diese Entscheidung schon bekannt gemacht wurde, habe die KPD hierzu noch kein Schriftstück erhalten.
In der Erklärung der KPD heißt es: „Maßgeblich für die Entscheidung war offensichtlich nicht die mangelhafte Erfüllung der Formalien, sondern der politische Wille, eine Partei aus dem öffentlichen Bewusstsein zu drängen, die schon 2019 ihren Wahlkampf nutzte, um über die Vorbereitung neuer Kriege aufzuklären, die für jeden sichtbar, inzwischen geführt werden.“ Der Fall verdeutlicht, dass bürgerliche Demokratien Mittel und Wege finden, unliebsame eben auch nicht auf den Wahllisten stehen zu haben.
Quelle: Rote Fahne
Quelle: Zeitung der Arbeit