24. November 2024

Elsässers Magazin „Compact“ verboten

Das Bundesinnenministerium hat heute die neofaschistische Zeitschrift „Compact“ verboten. Wir dokumentieren die Pressemitteilung des Ministeriums:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische „COMPACT-Magazin GmbH“ sowie die „CONSPECT FILM GmbH“ verboten. Auch Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden. Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes.

Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Liegenschaften dieser Organisationen und die Wohnungen von führenden Akteuren, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen. Das heutige Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen sind Straftaten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich habe heute das rechtsextremistische „COMPACT-Magazin“ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.

Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.

Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen.“

Die „COMPACT-Magazin GmbH“ wird von dem Rechtsextremisten Jürgen Elsässer geleitet. Die Hauptprodukte des multimedial ausgerichteten Unternehmens sind das monatlich erscheinende „COMPACT-Magazin“ mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und der Online-Videokanal „COMPACT-TV“. Daneben ist die „COMPACT-Magazin GmbH“ in zahlreichen sozialen Medien präsent und betreibt einen OnlineShop, über den neben eigenen Printerzeugnissen Bücher, Hörbücher, CDs und DVDs sowie Merchandise-Artikel wie Kleidungsstücke, Plakate, Aufkleber, Tassen und Medaillen vertrieben werden.

In ihren reichweitenstarken Publikationen und Produkten verbreitet die „COMPACT-Magazin GmbHantisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Sie agitiert gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht. In ihren Publikationen und Online-Auftritten propagiert die „COMPACT-Magazin GmbH“ ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das nach ihrer Ansicht „ethnisch Fremde“ aus dem Staatsvolk ausschließen will. Die Menschenwürde derer wird missachtet, die nicht in dieses ethnische Konzept passen. Die „COMPACT-Magazin GmbH“ bedient sich dabei einer Widerstands- und Revolutionsrhetorik und nutzt gezielte Grenzüberschreitungen ebenso wie verzerrende und manipulative Darstellungen.

Die von der „COMPACT-Magazin GmbH“ verbreiteten Inhalte zielen zudem darauf ab, Angehörige bestimmter ethnischer, insbesondere arabischstämmiger Bevölkerungsgruppen als Menschen zweiter Klasse herabzuwürdigen. Ihnen werden pauschal Negativeigenschaften wie Gewaltneigung und ein Hang zu Kriminalität zugeschrieben. Hierdurch soll ein gesellschaftliches und politisches Klima der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppen geschaffen werden.

Die „COMPACT-Magazin GmbH“ verbreitet zudem antisemitische Inhalte. Dabei werden Verschwörungserzählungen etwa von einer omnipotenten jüdischen Finanzelite verbreitet, um Hass gegen Jüdinnen und Juden zu schüren.

Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.

Die zentrale Rolle der „COMPACT-Magazin GmbH“ liegt in der Popularisierung und weitreichenden Verbreitung des rechtsextremistischen Gedankenguts der „Neuen Rechten“ über zahlreiche Publikationen und Veranstaltungen.

Die „COMPACT-Magazin GmbH“ ist ein zentraler Akteur bei der Vernetzung der „Neuen Rechten“. So weist die Vereinigung enge Verbindungen zur rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“ (IB) und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum auf. Die enge Vernetzung zeigt sich unter anderem in der wechselseitigen Teilnahme an und Unterstützung von Veranstaltungen.

Dem Vereinsverbot vorausgegangen sind intensive Vorbereitungen und Kooperationen zwischen Bund und Ländern.

Quelle: Bundesinnenministerium

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