nd.DerTag: Verfassungsrechtler nennt Compact-Verbot „wahrscheinlich rechtswidrig“
Der Rechtsanwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält das Vorgehen des Bundesinnenministeriums gegen das Magazin „Compact“ für einen Missbrauch des Vereinsrechts, da es eigentlich um das Verbot einer Zeitung gehe. Das sagte der Verfassungsrechtler am Dienstag der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „nd“. Zudem sei die Verhältnismäßigkeit zweifelhaft. Ein milderes Mittel sei es, gegen konkrete Beiträge vorzugehen, wenn diese rechtswidrige oder strafbare Inhalte haben. Insgesamt hält Werdermann das Verbot für „wahrscheinlich rechtswidrig“.
Werdermann ist Projektkoordinator bei der GFF und hat bereits eine Stellungnahme im Verfahren zum Verbot der linken Internetplattform „Indymedia Linksunten“ abgegeben, das 2017 ebenfalls auf Grundlage des Vereinsrechts erfolgte. Die Klagen sowie eine Verfassungsbeschwerde wurden aus formalen Gründen abgewiesen.
Ähnlich vorsichtig zu dem am Dienstag erlassenen Verbot des rechtsextremen Magazins äußert sich das Komitee für Grundrechte und Demokratie aus Köln. Es verweist darauf, dass 2019 auch der pro-kurdische Mesopotamien Verlag sowie die Musikproduktions- und Vertriebsfirma MIR Multimedia verboten wurden. „Das Innenministerium unterläuft so mithilfe des Vereinsrechts die Pressefreiheit“, sagt Laura Wisser vom Vorstand des Komitees dem „nd“. Sie betont zugleich: „Natürlich halten wir ein rassistisches Hetzmedium wie >Compact< für gefährlich. Aber wir können die verfassungsrechtlichen und demokratischen Gefahren nicht ausblenden, die von solchen repressiven Maßnahmen ausgehen.“