Bundestag sichert Betriebsratsgründung im Luftverkehr
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundestages (30. November 2018), wonach künftig auch fliegendes Personal uneingeschränkt einen Betriebsrat gründen kann.
„Die Bedeutung der Betriebsratsgarantie für das fliegende Personal ist nicht zu unterschätzen, weil die deutsche Bundesregierung damit zusammen mit dem Parlament die betriebliche Mitbestimmung per Gesetz verteidigt und schützt und die Tradition der Sozialpartnerschaft stärkt“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Die Gewerkschaft hatte in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach auf die Missstände bei Ryanair hingewiesen und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit Beschäftigten des Lowcosters an den Standorten Berlin und Frankfurt ins Gespräch gebracht. „Das zeigt: Wenn Gewerkschaften Druck machen und Politiker den Menschen zuhören, dann hat arbeitnehmerfreundliche Politik eine Chance. ver.di und die Beschäftigten von Ryanair haben hier einen großen Erfolg errungen“, so Bsirske.
Das für den Flugverkehr zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle betonte: „Flugbegleiter und Piloten können nun unabhängig von Tarifverträgen einen Betriebsrat gründen.“ Die Politik sei damit der Auffassung von ver.di gefolgt und habe mit der Gesetzesänderung eine Betriebsratsgarantie auch für die Luftfahrtbranche ermöglicht. Somit seien die Beschäftigten im Flugverkehr nicht länger der Willkür der Lowcoster ausgeliefert. „Mit dem Aufkommen der Billigflieger haben wir um das Thema Sozialpartnerschaft gerungen, jetzt wurde endlich die Chance für eine geregelte Mitbestimmung im Betrieb eröffnet. Das ist ein großer Erfolg vor allem für die Beschäftigten im Luftverkehr“, so Behle weiter. Ein Wermutstropfen sei allerdings, dass die Gesetzesänderung erst am 1. Mai 2019 in Kraft treten würde.
Behle wies darauf hin, dass neben Ryanair auch zahlreiche andere Arbeitgeber im Luftfahrtbereich, so zum Beispiel die Luftfahrtgesellschaft Walter (LGW) oder die Aerologic, die Gründung von Betriebsräten behinderten oder verweigerten. „Mit der Betriebsratsgarantie des Bundestages können die Kabinenmitglieder künftig überall Betriebsräte gründen, ob das den Arbeitgebern in den Billigfluglinien gefällt oder nicht.“
Die aus den 70er Jahren stammenden Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz sahen bis zur heutigen Änderung durch den Bundestagsbeschluss Betriebsräte für fliegendes Personal nur dann vor, wenn dies ausdrücklich in einem Tarifvertrag vereinbart wurde. Der heutige Beschluss gibt den Beschäftigten künftig die Chance, auch in diesen Airlines ihre Interessen zu vertreten.
Quelle: