19. Dezember 2024

DGB-Chefin Fahimi: Arbeitsminister setzt klare Signale für faire Löhne

Übernommen von DGB Pressemitteilungen:

Der Bundesarbeitsminister hat heute die Ressortabstimmung für das lange angekündigte Bundestariftreuegesetz eingeleitet. Damit bekennt der Staat sich klar zu seiner Verantwortung, für faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in Deutschland zu sorgen. Außerdem ruft Minister Heil die Mindestlohnkommission auf, einen armutsfesten Mindestlohn zu beschließen.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte am Montag in Berlin:

„Auf diese wichtigen Signale für gute Arbeit haben wir lange gewartet. Jetzt muss die Bundesregierung ihr grundlegendes Versprechen zur Tariftreue schnell beschließen: Wer sich nicht an die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft hält, erhält keine Aufträge der öffentlichen Hand mehr. Außerdem muss der gesetzliche Mindestlohn armutsfest festgelegt werden: Es kann nicht sein, dass Beschäftigte, die in Vollzeit arbeiten, immer noch darauf angewiesen sind, Unterstützung vom Staat zu erhalten.

Diese Entscheidungen sind längst überfällig, denn der Schutz der Beschäftigten durch Tarifverträge ist ein wichtiger Kitt in unserer Gesellschaft. Mit der Tariftreue öffentlicher Aufträge endet ein Teil des Dumpingwettbewerbs auf Kosten der Beschäftigten. Sie erhalten bessere Löhne, mehr Urlaub, und geregeltere Arbeitszeiten. Weiteren Stillstand in Sachen Tarifbindung können wir uns nicht leisten!

Die Arbeitgeber kann ich nur mahnen, sich ihrer Verantwortung für unsere Gesellschaft und Wirtschaft bewusst zu sein. Ewiges Jammern über die Verantwortung Dritter bei gleichzeitiger Verweigerung von Tarifabschlüssen erzeugt ein Klima der Verunsicherung und macht Beschäftigte zu Bettlern ihrer Arbeitsbedingungen.

Tarifflucht ist nicht weniger als die Abkehr von den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Wer die Tarifautonomie will, muss auch an den Verhandlungstisch, und hat ein Interesse an einem sauberen Wettbewerb. Mit einem Tariftreuegesetz greift der Staat nicht in diese – auch von uns geforderte – Tarifautonomie ein, sondern bekennt sich umgekehrt eben zu seiner Verantwortung, die Aufgaben der Tarifvertragspartner zu respektieren, einzufordern und zu stärken.

Unabhängig davon brauchen wir einen armutsfesten Mindestlohn, wie ihn die europäische Mindestlohnrichtlinie vorsieht. Darauf haben die Gewerkschaften schon vor dem letzten Beschluss der Mindestlohnkommission im Juni 2023 hingewiesen – deshalb konnten und wollten wir der Mini-Erhöhung damals nicht zustimmen. Es ist also nur folgerichtig, dass der Arbeitsminister diese Maßgabe aus Brüssel nun beherzigt.

Diese EU-Mindestlohnrichtlinie gibt vor, dass der Mindestlohn sich an mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren muss und verlangt gleichzeitig, dass 80 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden – andernfalls sind Maßnahmen zu ergreifen. Hier setzt der Bundesarbeitsminister jetzt klare Zeichen.“

 

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

DGB