24. Dezember 2024

Fluchtgrund Eritrea?

Am 14. November 2018 beschlossen die 15 Mitglieder des UN-Sicherheitsrats einstimmig die Aufhebung der 2009 verhängten Sanktionen gegen Eritrea, die ein Waffenembargo, Reiseverbote und eingefrorene Konten vorsahen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ am 15. November berichtete, waren keine Belege gefunden worden „für das, was Eritrea die Sanktionen eingebrockt hatte: die Unterstützung der Islamisten von al-Shabaab in Somalia“.

Äthiopiens neuer Präsident hatte bereits am 9. Juli einen Friedens- und Freundschaftsvertrag mit seinem Nachbarstaat geschlossen und kehrte damit ab von einer Politik der Konfrontation und militärischen Aggression. Zwei Jahrzehnte lang hatte Äthiopien eritreisches Gebiet widerrechtlich besetzt und immer wieder angegriffen. Eritrea war so gezwungen, seine Grenzen zu sichern und dafür einen Großteil seiner Ressourcen einzusetzen. Dazu gehörte auch der für alle Jugendlichen verpflichtende Nationaldienst, der wiederum zu einem Fluchtgrund wurde.

Gern wird die hohe Zahl der eritreischen Flüchtlinge gegen das Land angeführt. Nur, zwischen 65 und 75 Prozent aller Asylbewerber kommen in der BRD ohne Pass an. Viele von ihnen behaupten, Eritreer zu sein, weil die Anerkennungsrate für Menschen aus diesem Land besonders hoch ist.

Eritrea konnte nicht nur mit Äthiopien, sondern auch mit anderen Staaten am Horn von Afrika Frieden herstellen. Das gibt dem Land die Möglichkeit, sich nun verstärkt dem weiteren Aufbau und Ausbau unter anderem des kostenlosen Bildungs- und Gesundheitswesens und der ausreichenden Versorgung mit Trinkwasser zu widmen. Von 1991 bis heute stieg zum Beispiel die Zahl der Bildungseinrichtungen um 250 Prozent.

Der deutsche Außenminister Heiko Maas interessiert sich nicht für solche Entwicklungen. Im Oktober dieses Jahres prangerte er im Bundestag die „Menschenrechtslage“ in Eritrea an und mahnte „innenpolitische Öffnungen“ an. Mit anderen Worten, es soll ein Regime-Change herbeigeführt werden. Eritrea hat sich bisher erfolgreich der Ausbeutung durch ausländische Konzerne entzogen – zum Nutzen des eignen Volkes.

Statt Eritrea zu verleumden, sollte sich die Bundesregierung an die eigene Nase fassen: Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) stellte Mitte November fest, dass viele Grundrechte wie Menschenwürde, Gesundheit, freie Berufswahl und Wohnung hier nur für Wohlhabende gelten. Insbesondere werden die viel zu niedrigen Hartz-IV-Sätze kritisiert sowie die Sanktionen gegen Betroffene.

Quelle:

UZ – Unsere Zeit

Eritrea