US-Regierung streicht Kuba von der Terror-Liste
Übernommen von Granma:
Der-Präsident der Vereinigten Staaten Joe Biden unterzeichnete am 14. Januar die Präsidentschaftsbeschlüsse, die Kuba von der Liste des State Departments der Länder entfernt, die angeblich den Terrorismus sponsern, außerdem einen Beschluss, der das Recht auf Klageerhebung gemäß Titel III des Helms-Burton-Gesetzes von 1996 aussetzt und einen weiteren, der die Liste der gesperrten kubanischen Einrichtungen, mit denen US-Bürgern und -Institutionen Finanztransaktionen untersagt sind, aufhebt, was sich auf Drittländer ausgewirkt hat.
Der Erste Sekretär des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Kubas und Präsident der Republik Kuba, Miguel Díaz-Canel Bermúdez, dankte im sozialen Netzwerk X „all jenen, die zu der von den USA verkündeten Entscheidung beigetragen haben, Kuba von der Liste der staatlichen Förderer des Terrorismus zu streichen, wo es niemals hätte stehen dürfen und wofür das Land und die kubanischen Familien zusammen mit zwei anderen jetzt aufgehobenen Maßnahmen einen hohen Preis zahlen mussten“.
Er fügte hinzu, dass „es eine Entscheidung in die richtige Richtung ist, wenn auch verspätet und mit begrenzter Reichweite“, da „die Blockade und die meisten der extremen Maßnahmen, die seit 2017 eingeführt wurden, um die kubanische Wirtschaft zu strangulieren und Engpässe für unser Volk zu verursachen, weiterhin bestehen.
„Wir werden uns weiterhin dem Wirtschaftskrieg und den mit US-Bundesmitteln finanzierten Aktionen der Einmischung, Desinformation und Diskreditierung entgegenstellen und sie anprangern. Gleichzeitig werden wir nicht aufgeben, eine zivilisierte Beziehung zu den USA aufzubauen, die unsere Souveränität respektiert“, schloss er.
Das Weiße Haus hat seinerseits in der Zertifizierung über die Aufhebung der Einstufung Kubas als staatlicher Förderer des Terrorismus, die seit dem 12. Januar 2021 in Kraft ist, erklärt, dass die kubanische Regierung in den vergangenen sechs Monaten keine Unterstützung für den internationalen Terrorismus geleistet hat und Garantien dafür gegeben hat, dass sie auch in Zukunft keine internationalen Terrorakte unterstützen wird.
In Bezug auf Titel III des Helms-Burton-Gesetzes hat das US-Außenministerium ein Schreiben an die Vorsitzenden bestimmter Kongressausschüsse gerichtet, in dem es die Aussetzung des Rechts auf Einleitung eines Verfahrens nach diesem Gesetz für sechs Monate ab dem 29. Januar ankündigt.
In Bezug auf die Liste der Einrichtungen, die mit Einschränkungen belegt worden waren, weist das Memorandum über die Aufhebung des Presidential National Security Memorandums 5 vom Juni 2017 darauf hin, dass die Vereinigten Staaten ihre Politik gegenüber Kuba nicht aufgeben, aber „die Erreichung dieser Ziele erfordert …“ ein praktisches Engagement für Kuba und das kubanische Volk, welches über das hinausgeht, was in NSPM-5 beschrieben ist, das die jüngsten Ereignisse in Kuba und den sich verändernden regionalen und globalen Kontext berücksichtigt“, was deren permanente Absichten was das politische System der Insel angeht deutlich macht und unseren Wille, die Revolution aufrecht zu erhalten.
Dementsprechend wird der Außenminister die Eintragung in die Liste unverzüglich aufheben und der Finanzminister wird ein Verfahren zur Anpassung der geltenden Vorschriften einleiten.
Das kubanische Außenministerium unterstreicht in einer diesbezüglichen Erklärung den begrenzten Charakter der Maßnahmen, auch wenn sie in die richtige Richtung gehen und den anhaltenden und entschiedenen Forderungen der kubanischen Regierung und des kubanischen Volkes sowie den umfassenden, nachdrücklichen und wiederholten Forderungen zahlreicher Regierungen, insbesondere in Lateinamerika und der Karibik, der im Ausland lebenden Kubaner, der politischen, religiösen und sozialen Organisationen sowie zahlreicher politischer Persönlichkeiten in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern entsprechen. Die kubanische Regierung dankt ihnen allen für ihren Beitrag und ihre Sensibilität.
Es fügt hinzu, dass die Beendigung dieser spezifischen Zwangsmaßnahmen ein Thema im offiziellen Austausch Kubas mit der Regierung der Vereinigten Staaten war, und erinnert daran, dass die Wirtschaftsblockade und viele der Dutzende von Zwangsmaßnahmen, die seit 2017 zu ihrer Verstärkung eingeführt wurden, weiterhin in Kraft sind, mit voller extraterritorialer Wirkung und unter Verletzung des Völkerrechts und der Menschenrechte aller Kubaner.
Mit Blick auf die bevorstehende Ankunft Donald Trumps im Weißen Haus am 20. Januar betont das Außenministerium die Möglichkeit, dass „die Regierung dieses Landes die heute beschlossenen Maßnahmen in Zukunft wieder rückgängig machen könnte, wie es bereits bei anderen Gelegenheiten geschehen ist, als Zeichen für den Mangel an Legitimität, Ethik, Konsequenz und Vernunft in ihrem Verhalten gegenüber Kuba“.
VORRECHTE DES PRÄSIDENTEN DER VEREINIGTEN STAATEN ZUR ÄNDERUNG DER BLOCKADE GEGEN KUBA
In seiner Erklärung vom 14. Januar betont das kubanische Außenministerium MINREX, dass „die Wirtschaftsblockade und ein großer Teil der Dutzenden von Zwangsmaßnahmen, die seit 2017 zu ihrer Verstärkung in Kraft gesetzt wurden, weiterhin in Kraft bleiben, mit voller extraterritorialer Wirkung und unter Verletzung des Völkerrechts und der Menschenrechte aller Kubaner“.
Zu den Änderungen am Gerüst der Blockade, die der US-Präsident aufgrund seiner Exekutivbefugnisse und durch regulatorische Ankündigungen des Außen-, Finanz- und Handelsministeriums vornehmen könnte, gehören weiterhin:
1. die Aufhebung der Politik der finanziellen Verfolgung Kubas, einschließlich derjenigen, die sich auf die Brennstofflieferungen an das Land bezieht.
2. die zulässige Grenze von 10 % US-Bestandteilen in den Waren, die Kuba aus allen Ländern der Welt einführen darf, zu ändern.
3. Anweisung an die US-Vertreter in den internationalen Finanzinstitutionen, die Gewährung von Krediten oder anderen Finanzfazilitäten an Kuba nicht zu blockieren.
4. Kubanischen Einrichtungen, einschließlich Banken und Unternehmen, die Eröffnung von Korrespondenzkonten bei US-Banken zu gestatten.
Genehmigung der Ausfuhr von US-Produkten für wichtige Wirtschaftszweige wie Bergbau, Tourismus oder Biotechnologie nach Kuba.
5. Genehmigung der Einfuhr von Waren durch die USA, die in Kuba von staatlichen Unternehmen angebaut, produziert oder hergestellt werden (Nickel, Zucker, Tabak, Rum und andere).
6. Genehmigung der Ausfuhr von medizinischen Gütern und Ausrüstungen nach Kuba, die für die Herstellung kubanischer biotechnologischer Produkte verwendet werden können.
7. Flexibilisierung der Genehmigungspolitik für Investitionen von US-Unternehmen in Kuba.
8. Erlaubnis für US-Bürger, sich in Kuba medizinisch behandeln zu lassen.
9. Ermöglichung breiterer Formen der Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Vermarktung und Lieferung von Arzneimitteln und biomedizinischen Produkten kubanischen Ursprungs, z.B. durch Direktinvestitionen von US-Unternehmen und Joint Ventures.
10.Ermöglichung des Verkaufs von Rohstoffen, die Kuba zur Herstellung von Medikamenten für die kubanische Bevölkerung und die Bevölkerung anderer Entwicklungsländer benötigt.
11. Erlaubnis für US-Tochtergesellschaften, Geschäfte mit Kuba zu tätigen, die nicht mit der Ein- und Ausfuhr von Waren nach Kuba zusammenhängen (durch das Torricelli-Gesetz verboten).
Mit Informationen von MINREX
Quelle: Granma