USA drohen Kuba und Drittstaaten mit Schadensersatzforderungen
Kubanische Gemeinden und Bürger von Drittstaaten, die auf Kuba Geschäfte machen, könnten schon bald mit horrenden Forderungen nach Entschädigung durch US-Gerichte konfrontiert werden. US-Präsident Donald Trump plant offenbar, Teile der Blockadegesetzgebung, welche von den bisherigen US-Administrationen unangetastet blieben, in den kommenden sechs Wochen in Kraft treten zu lassen.
Konkret geht es um Kapitel III des 1996 verabschiedeten Helms-Burton-Gesetzes, welches normalerweise vom US-Präsidenten routinemäßig und per Dekret suspendiert wird. In diesem Abschnitt der Clintonschen Blockadegesetze gegen Kuba wird das Thema der 1959 enteigneten US-Betriebe „geregelt“. Obwohl die damalige US-Regierung jegliche Angebote von kubanischer Seite zu Entschädigungszahlungen ablehnte, sieht das 1996 verabschiedete Gesetz die Möglichkeit nach Schadensersatz und gerichtlichen Klagen gegen kubanische Einrichtungen und Betriebe ausländischer Investoren vor, die sich auf angeblichem oder tatsächlich enteigneten US-Eigentum befinden.
Mit dem Inkrafttreten des dritten Kapitels könnten sich damit nicht nur kubanische Einrichtungen sondern auch ausländische Investoren und Handelspartner aus Drittstaaten mit Schadensersatzforderungen von US-Gerichten konfrontiert sehen. Welche Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen überhaupt betroffen sein könnten ist derzeit nicht absehbar, da auch Bürger von Drittländern, die bis 1959 Eigentümer dieser Rechtssubjekte waren, von der gerichtlichen Option Gebrauch machen können. Obwohl Kubas Regierung mehrfach Nachverhandlungen angeboten hat, welche unter Obama bereits am laufen waren, will die Trump-Administration mit der Maßnahme ganz offenbar den wirtschaftlichen Druck auf die Insel erhöhen und potentielle Investoren abschrecken.
„Zu den zentralen Zielen des Helms-Burton-Gesetzes gehörte es, Kubas wirtschaftliche, kommerzielle und finanzielle Beziehungen zu Drittländern zu behindern und seine Fähigkeit zu beeinträchtigen, Direktinvestitionen von ausländischem Kapital für seine Entwicklung anzuziehen“, heißt es in einem Statement des kubanischen Außenministeriums. Und weiter: „Die Regierung von Präsident Donald Trump droht, einen neuen Schritt zu unternehmen, der die Blockade gegen Kuba auf gefährliche Weise verstärkt, was das Völkerrecht eklatant verletzen und die Souveränität und Interessen von Drittländern direkt angreifen würde.“
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