25. November 2024

Erklärung zum PKK-Symbol-Verbot in Österreich

Angesichts der schmählichen Dummdreistigkeiten der SPÖ und öffentlichen Distanzierung der SPÖ-Vorsitzenden Rendi-Wagner von der PKK als einer angeblich „terroristischen Organisation“, nachstehend in grundsätzlicher Absicht nochmals unsere anlässlich des Inkrafttreten des PKK-Symbolverbots in Österreich abgegebene Erklärung vom 1. März diesen Jahres.

Jüngstbeschloss der österr. Nationalrat die von langer Hand vorbereitete Novelle des „Symbol-Gesetzes“.Mit dieser wird nun auch das Symbol der PKK verboten. Ein ebenso skandalöserwie dreckiger Handlangerdienst für das faschistische Erdoğan-Regime, sowiejustizieller Piloteinstieg gegen die gesamte revolutionäre Linke undkommunistische Arbeiterbewegung.

Die Verfassungsordnung Österreichs – das Wiederbetätigungsverbotvon 1947 und das damit in Zusammenhang stehende Abzeichengesetz von 1960, sowieder Staatsvertrag von 1955 – ist vor dem Hintergrund der mörderischen Lehrendes Faschismuseineunmissverständlich und genuin antifaschistische. Sie untersagt damit strikt undausdrücklich jede neonazistische und neofaschistische Betätigung.Mitnichten hingegen dasFreiheitsstreben der, mit Franz Fanon gesprochen, „Verdammten dieser Erde“.

2015 kam das Symbol-Gesetz hinzu: offiziell als Antwort aufdie Mörderbanden des IS, dessen Terroranschläge in Europa und Genozide wieFeminizide; sowie auf al-Qaida rekurrierend.Dieses auf neofaschistische bzw. faschistische Betätigungen,Aktionen und Träger wie die Ustaša und Grauen Wölfe auszudehnen, ruht auf der festenGrundlage des Verbots- und Abzeichengesetzes nach 1945 auf.Nicht minder naheliegende Gruppierungen, wie etwa die Identitärenoder einschlägige völkisch-deutsche Burschenschaften, fehlen unter Schwarz-Blauhingegen freilich.

Die nunmehrige, völlig inakzeptable Mitauflistung desParteisymbols der PKK relativiert nicht nur das ursprünglichunmissverständliche und genuine Verbot der Zurschaustellung des Hakenkreuzes,Hitlergrußes resp. faschistischer Symbole, sondern steht in regelrechtdiametralem Gegensatz dazu. Und es scheint in eins damit, den Pilot-Totschlägergegen die gesamte revolutionäre-internationalistische Linke im Land zu bilden.

Nach der Rettung der jesidischen Bevölkerung im Sindschar-Gebirgevor dem Genozid der Mörderbanden des IS 2014, wurden die Einheiten der PKK internationalnoch als heldenhafte Guerilla gefeiert. Im heroischen Kampf um Kobanê durch dieihr geschwisterlich verbundenen Volksbefreiungskräfte YPG und FrauenverteidigungseinheitenYPJ zur letzten Bastion gegen die Dunkelheit der schwarzen Fahne des IS avanciertsowie zur weltweiten Bewunderung gelangt, gilt die Arbeiterpartei Kurdistans jetztalso auch per österreichischem Regierungsbeschluss als „Terrororganisation“.

Gleiches droht auch den in den Internationalen Bataillonenmit den Einheiten der PKK operierenden oder mit ihr kooperierenden Kräften.Dergestalt läuft in München bekanntlich seit Jahren gerade ein Mammutprozessgegen die TKP/ML und laufen in Deutschland nach Auskunft des Bundestageszusätzlich Vorerhebungen gegen die MLKP und MKP.

Wie windig in diesem Zusammenhang die Berufung auf diesogenannte „EU-Terrorliste“ ist, verdeutlicht schon der Umstand, dass etwa dasbelgische Gericht in Brüssel Anfang 2016 den Prozess gegen insgesamt über 30Kurdinnen und Kurden mit der Begründung einstellte, dass die angeklagtenAktivistInnen nicht als Mitglieder einer „terroristischen“ Vereinigung belangtwerden können, da in der Türkei Krieg herrscht. Das Gericht ordnete dieAktivitäten der PKK – die in den kurdischen Gebieten der Türkei gegen Soldatenund Polizisten vorgeht, wie vermerkt wurde – als Handlungen im Rahmen eines„bewaffneten Konflikts“ ein. Das „erkennt an, dass es in der Türkei einen Krieggibt und die Anschuldigungen Ankaras, die Kurden seien Terroristen, falsch sind“,hieß es denn auch in einer Stellungnahme des KNK.

Nicht so in Österreich. Und das zielt, wie eingangsangedeutet, beileibe nicht „bloß“ – wenn gegenwärtig auch vorrangig – auf dietürkische und kurdische Linke ab, sondern in längerer Frist auf eine umfassendeKriminalisierung der revolutionären Linken, wie Innenminister Herbert Kickl miteinem in die Debatte gebrachten, nachfolgenden Symbolverbot von Hammer undSichel bereits offen angedeutet hat. Daneben soll mit dem Symbol-Verbot derPKK, bis hin zum angedachten Zeigen des Victory-Zeichens, und der daraufstehenden Geld- und Freiheitsstrafen, eine Einschüchterungswelle losgetretenund die internationale Solidarität soweit wie möglich unterbunden werden. Unddies dazu just kurz nach dem 20. Jahrestag des „Internationalen Komplotts“, derVerschleppung und Inhaftierung Abdullah Öcalans, sowie der sich, mit demunbefristeten Hungerstreik Leyla Güvens begonnenen und immer massiverausbreitenden Welle unbefristeter Hungerstreiks in der Türkei und internationalzur Durchbrechung der Isolation, Zerschlagung des Faschismus und der BefreiungKurdistans.

Mit diesem Türöffner, die Solidaritäts- undSympathiebekundung mit dem bewaffneten Befreiungskampf gegen Fremdherrschaftund Barbarei unter Anklage zu stellen (noch dazu in den entscheidenden Tagendes Gefechts gegen die letzte Bastion des IS und des gleichzeitig drohendentürkischen Vernichtungsfeldzuges gegen die KurdInnen und die kurdischeBefreiungsbewegung), droht also in einem Aufwaschen zugleich ein Großteil desheroischen Kampfes zur Befreiung von der Nazi-Barbarei unter dem Banner vonHammer und Sichel nachträglich delegitimiert zu werden. Ja, selbst derbewaffnete Aufstand des Republikanischen Schutzbunds im Februar 1934 gegen denAustrofaschismus verfällt damit indirekt dem Verdikt des „bewaffnetenTerrorismus“. Ebenso wie die Interbrigadisten, die als Freiwillige imspanischen Bürgerkrieg und in gleichzeitiger Schlacht gegen den deutschen unditalienischen Faschismus in den Reihen der Volksfront kämpften. Auf diesem Weglassen sich schlussendlich überhaupt sämtliche antiimperialistischen undantifaschistischen Freiheitskämpfe unserer Zeit vor den Richterstuhl von Schwarz-Blauzerren. Und dies noch dazu per einfacher innenministerieller Verordnung.

Zu Ende gedacht, müssten damit allerdings auch die Verlegerund Vertreiber der Schriften Friedrich Schillers auf die „Terrorliste“, der inseinem „Wilhelm Tell“ ausrief:

„Wennder Gedrückte nirgends Recht kann finden / Wenn unerträglich wird die Last –greift er / Hinauf getrosten Mutes in den Himmel / Und holt herunter seineewgen Rechte (…) / Zum letzten Mittel, wenn kein andres mehr / Verfangen will, istihm das Schwert gegeben.“

Dieses „Schwert“ aber war nichts anderes als Tell’sdamalige „Kalaschnikow“ gegen den Staatsterrorismus.

# Neinzum PKK-Symbol-Verbot!

#Isolation durchbrechen, Solidarität mit dem kurdischen Widerstand und Befreiungskampf!

#Runter mit der PKK von der sog. „EU-Terrorliste“!

#Schluss mit der justiziellen Verfolgung politischer, linker und kurdischerAktivistInnen!

#Freiheit für Abdullah Öcalan und alle politischen Gefangenen!

#Stopp dem Krieg gegen Kurdistan – Frieden in Kurdistan!

#Freiheit für Kurdistan!

Quelle:

KOMintern

Österreich