EU-Anschlag auf Gemeinden vorläufig abgewehrt
Eine von der EU-Kommission geplante Entmündigung der Gemeinden kommt in dieser Periode nicht mehr zustande. Damit hat der Protest von zahlreichen Gemeinden und Gewerkschaften, darunter auch der Stadt Graz, und von Initiativen wie attac gegen die Notifizierungsrichtlinie, die wichtige Bereiche des täglichen Lebens unter das Kuratel von Brüssel stellen würde, einen wichtigen Erfolg erzielt. Die Kommission will das Recht, neue Gesetze und Regulierungen für Dienstleistungen in den Mitgliedsstaaten zu genehmigen oder abzulehnen. Erfasst wären viele Bereiche wie die Raumordnung (Stadtplanung), Wohnen, Energie- und Wasserversorgung, Abfallwirtschaft und mehr.
Das meldet die Internetplattform „Corporate Power Observatory“. Die Grazer KPÖ-Stadträtin Elke Kahr betonte am Sonntag, dass diese Richtlinie ohne den Protest von unten vom EU-Parlament durchgewunken worden wäre. Der Binnenmarktausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments hatte bereits einen „Persilschein“ ausgestellt.
Er hat sogar vorgeschlagen, dass Unternehmen im Rahmen des Notifizierungsverfahrens Beiträge zur Bewertung der EU-Kommission leisten dürfen. Dies würde Unternehmen ermöglichen, Druck auf die EU-Kommission auszuüben um Regulierungen zu stoppen, wenn sie ihren Geschäftsinteressen zuwiderlaufen.
Elke Kahr: „Die von der EU-Kommission geplante Richtlinie sieht vor, dass die Gemeinden ihre Vorhaben im Bereich der Dienstleistungen in Zukunft bereits drei Monate vor Beschlussfassung an die EU-Kommission melden müssen. Es war sehr wichtig, dass sich der Grazer Gemeinderat am 14. Februar einstimmig gegen diesen Versuch ausgesprochen hat, die Kommunen zu entmündigen.
Jetzt hat man diesen Anschlag auf unsere Eigenständigkeit zurückgestellt, weil das im EU-Wahlkampf bei den Menschen nicht gut angekommen wäre. Dieser Erfolg ist nicht gering zu bewerten
Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Die Bevölkerung muss wachsam bleiben. Deshalb ist es wichtig, dass alle kandidierenden Parteien klarstellen, wie sie sich im EU-Parlament zu dieser Notifizierungsrichtlinie verhalten werden.“
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