30. Dezember 2024

ver.di begrüßt Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die am gestrigen Abend (14. Mai) im Koalitionsausschuss erzielte Einigung, die Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche gesetzlich zu regeln. „Dass die Koalition zügig grünes Licht für den Gesetzesvorstoß des Bundesarbeitsministers gegeben hat, zeigt, wie notwendig es ist, die Missstände in der Paketbranche einzudämmen. Für die Beschäftigten ist es gut, dass die Politik handelt und nicht zögert“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Der Arbeitsmarkt in der Paketbranche ist zweigeteilt. Es gibt zum einen tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze. Zugleich aber ist die Wachstumsbranche auch von Sub- und Subsubunternehmen geprägt. Die Arbeitsbedingungen sind hier vielfach katastrophal. Ausweislich der Razzien der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird systematisch gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen. ver.di fordert die Politik seit längerem auf, eine Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge in der Paketbranche einzuführen, wie sie bereits in der Bauwirtschaft und Fleischbranche existiert. Kocsis: „Wer Arbeit auslagert, muss dafür verantwortlich bleiben.“

Quelle:

ver.di

Wirtschaft & Gewerkschaft