22. November 2024

»Geordnete-Rückkehr-Gesetz« stoppen!

PRO ASYL teilt Kri­tik der Arbeits­ge­mein­schaft Sozi­al­de­mo­kra­ti­scher Juris­tin­nen und Juris­ten

PRO ASYL ruft die Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­ta­ges dazu auf, das »Geord­ne­te-Rück­kehr-Gesetz« abzu­leh­nen. Einen beson­de­ren Appell rich­tet PRO ASYL an die Abge­ord­ne­ten der SPD. Die SPD Frak­ti­on ist dabei, um des Macht­er­halts Wil­len huma­ni­tä­re Anlie­gen zu opfern. PRO ASYL pro­tes­tiert dage­gen, dass nun auch noch weit­rei­chen­de, in letz­ter Sekun­de ein­ge­brach­te Ver­schär­fun­gen ohne gründ­li­che Debat­te ein­fach so beschlos­sen wer­den sol­len. »Wir erle­ben aktu­ell nicht nur die Selbst­zer­flei­schung einer Regie­rungs­par­tei, son­dern auch das Auf­ge­ben rechts­staat­li­cher Grund­sät­ze durch CDU/CSU und SPD«, warnt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Die Kri­tik der Arbeits­ge­mein­schaft Sozi­al­de­mo­kra­ti­scher Juris­tin­nen und Juris­ten ist mehr als berech­tigt: »Gleich­zei­tig rüt­telt man u.a. mit den geplan­ten Haft­ver­schär­fun­gen sowie den Kür­zun­gen der Sozi­al­leis­tun­gen an grund­le­gen­den Wer­ten, die Ver­fas­sungs­rang haben; die Ver­schär­fun­gen des Aus­wei­sungs­recht gefähr­den in Tei­len bereits erziel­te Inte­gra­ti­ons­er­fol­ge in erheb­li­chem Maße und spal­ten die Gesell­schaft zuneh­mend. Aus die­sen Grün­den ver­letzt das „Geordnete-Rückkehr“-Gesetz grund­le­gen­de, sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Wer­te und ist daher in die­ser Form abzu­leh­nen.«

Die weni­gen im Koali­ti­ons­ver­trag erreich­ten posi­ti­ven Ansät­ze, wie eine flä­chen­de­cken­de, unab­hän­gi­ge Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung, wer­den bis zur Unkennt­lich­keit ver­dreht. Im Ände­rungs­an­trag zum Gesetz­ent­wurf heißt es wört­lich: »Das Bun­des­amt führt eine […] frei­wil­li­ge unab­hän­gi­ge, staat­li­che Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung durch.« Unab­hän­gig und zugleich staat­lich ist ein Wider­spruch in sich. In einer »zwei­ten Stu­fe« sol­len das BAMF oder auch Wohl­fahrts­ver­bän­de eine indi­vi­du­el­le Asyl­ver­fah­rens­be­ra­tung durch­füh­ren. Nebu­lös ist, wie dies gesche­hen soll, denn noch nicht ein­mal der Zugang der Ver­bän­de in die AnkER-Zen­tren ist unein­ge­schränkt mög­lich. In der Begrün­dung (S. 8) heißt es nur dass der Zugang zur Auf­nah­me­ein­rich­tung gewährt wer­den soll, »soweit dies erfor­der­lich ist.« Die Ent­schei­dung über Erfor­der­lich­keit und damit über eine Zugangs­ge­wäh­rung liegt also beim BAMF oder den jewei­li­gen Lan­des­in­nen­mi­nis­te­ri­en.

PRO ASYL befürch­tet Tur­bo­asyl­ver­fah­ren in den AnkER-Zen­tren: Beschleu­nig­te Ver­fah­ren und feh­len­de Bera­tung durch unab­hän­gi­ge Initia­ti­ven und Wohl­fahrts­ver­bän­de füh­ren in der Pra­xis zu einer schlech­te­ren Qua­li­tät der Asyl­ver­fah­ren und in der Fol­ge zu feh­ler­haf­ten Ent­schei­dun­gen. Auf Grund­la­ge des »Geord­ne­te-Rück­kehr-Geset­zes« wer­den dann die zu Unrecht Abge­lehn­ten unter Miss­ach­tung rechts­staat­li­cher Grund­sät­ze über­fall­ar­tig aus ihrer Unter­kunft geholt – es bedarf ja nicht mal mehr eines Rich­ter­be­schlus­ses, fest­ge­setzt und in Aus­rei­se­ge­wahr­sam genom­men wer­den.

PRO ASYL hat in einem brei­ten Bünd­nis aus Anwalts- und Rich­ter­ver­ei­ni­gun­gen, Kin­der­rechts-, Wohl­fahrts- und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen die Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­ta­ges in einem offe­nen Brief auf­ge­for­dert, dem »Geord­ne­te-Rück­kehr-Gesetz« die Zustim­mung zu ver­wei­gern.

Quelle:

Pro Asyl

Menschenrechte