21. Dezember 2024

ANKER-Zentren gehören abgeschafft, in Bayern und im Saarland!

Vollmundig verkündet Bayerns Staatssekretär Gerhard Eck in einer Pressemitteilung anlässlich seines Besuchs im ANKER-Zentrum Schweinfurt:

„Bayern und das Saarland haben mit der Umwandlung ihrer Erstaufnahmeeinrichtungen in ANKER-Einrichtungen beste Voraussetzungen geschaffen für schnelle und effiziente Asylverfahren. In beiden Ländern erhalten Asylbewerber (sic!) seitdem noch schneller Klarheit über den Ausgang ihrer Asylverfahren.“

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert Eck massiv für diese Behauptungen, denn ANKER-Zentren alleine beschleunigen gar nichts. Zwar finden in Bayern die BAMF-Anhörungen der Asylbewerber*innen zu ihren Fluchtgründen häufig in den ersten 48 bis 72 Stunden nach Ankunft in den ANKER-Zentren statt. Jedoch haben die Flüchtlinge zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung, wie ihr Asylverfahren abläuft, was vom BAMF berücksichtigt wird und was ihre Rechte und Pflichten sind. So werden Flüchtlinge über den Tisch gezogen, die eher noch damit beschäftigt sind, sich von den Strapazen der Flucht zu erholen sowie sich in den großen Lagern zurecht- und ihr Zimmer und die Kantine wiederzufinden. Diese absurd übertriebene Beschleunigung mag die Dauer des Asylverfahrens beim BAMF um ein paar Tage verkürzen, geht aber massiv zu Lasten der Qualität der Asylverfahren. Die daraus folgenden unverhältnismäßig vielen ablehnenden BAMF-Bescheide führen zu vielen neuen Klageverfahren bei den bereits jetzt überlasteten Verwaltungsgerichten.

Zudem stellen ANKER-Zentren eine menschenunwürdige Form der Massenunterbringung dar. Viele Flüchtlinge sind gezwungen, über Monate und Jahre in diesen Großlagern zu leben. Diese Kasernierung einer großen Zahl von Menschen macht sie mürbe und psychisch krank.

Nach der Sachverständigenanhörung im Bayerischen Landtag in der letzten Woche ist das Gebot der Vernunft, die ANKER-Zentren umgehend zu schließen und Flüchtlinge schnellstmöglich in kleinen Unterkünften unterzubringen“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Das vordringliche Interesse von Flüchtlingen ist nicht eine möglichst schnelle Entscheidung des BAMF, sondern ein qualitativ gutes Asylverfahren, in dem sie ihre Fluchtgründe vorbringen können, und eine richtige Entscheidung. Deshalb müssen alle Flüchtlinge vor Beginn ihres Asylverfahrens Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung bekommen. Nur so sind Asylverfahren mit großer Rechtssicherheit machbar!

Quelle:

Bayerischer Flüchtlingsrat

Bayern