22. November 2024

ver.di und Arbeitgeberverband BVAP verhandeln bundesweiten Tarifvertrag Altenpflege

Einen Tag, nachdem der Deutsche Bundestag das Pflegelöhneverbesserungsgesetz beschlossen hat, haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) am heutigen Freitag (25.10.) in Berlin ihre Verhandlungen über einen bundesweiten Tarifvertrag Altenpflege begonnen. „Es ist gut, dass wir dieses ambitionierte Projekt jetzt gestartet haben, aber wir haben noch viel Arbeit vor uns. Es werden schwierige Verhandlungen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler, das für ver.di die Verhandlungen führt, im Anschluss. Beide Seiten hätten sich darauf verständigt, auch einen Tarifvertrag für die Auszubildenden abzuschließen. „Das ist ein gutes Signal“, so Bühler. Die Tarifverhandlungen werden am 4. November 2019 in Berlin fortgesetzt; weitere bereits vereinbarte Verhandlungstermine sind der 13. November und der 22. November. Ziel ist, noch in diesem Jahr einen Tarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzuschließen, der vom Bundesarbeitsminister auf die gesamte Altenpflege erstreckt wird.

Diese tariflichen Regelungen müssten dann auch Arbeitgeber einhalten, die bislang sehr niedrige Löhne zahlen und schlechte Arbeitsbedingungen bieten. Bestehende bessere Tarifverträge blieben von dem neuen bundesweiten Tarifvertrag unberührt. Bühler: „Überall werden gute, engagierte Beschäftigte für die Altenpflege gesucht; die kann man nur durch gute Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung gewinnen.“ Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen sichere das Lohnniveau in diesem gesellschaftlich wichtigen Arbeitsfeld nach unten ab und schütze auch die Arbeitgeber vor einem ruinösen Wettbewerb. Konkret fordert die ver.di-Tarifkommission für Beschäftigte ohne Ausbildung ein Einstiegsentgelt von 13,50 Euro pro Stunde, für Beschäftigte mit dreijähriger Ausbildung soll es 16,70 Euro pro Stunde betragen. (Zum Vergleich: Der Pflegemindestlohn liegt derzeit im Westen bei 11,05 Euro pro Stunde und im Osten bei 10,55 Euro; der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,19 Euro pro Stunde.) „Die Entgelte im Tarifvertrag müssen den Lohnabstand zwischen Alten- und Krankenpflege deutlich verringern“, so Bühler.

ver.di begrüßt das Pflegelöhneverbesserungsgesetz, das am Donnerstag (24.10.) vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. „Das Gesetz selbst sorgt zwar nicht automatisch für bessere Löhne – es ebnet aber den Weg für den Tarifvertrag, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden kann“, so Bühler. Damit der Zielkonflikt zwischen fairer Bezahlung der Beschäftigten, ausreichendem Personal und Begrenzung der Kosten für die Pflegebedürftigen gelöste werde, brauche es als ersten Schritt eine Begrenzung des von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteils der Pflegekosten. Bühler: „Damit das Lebensrisiko Pflege solidarisch abgesichert wird, brauchen wir letztlich eine Pflegebürgervollversicherung.“ 

Quelle:

ver.di

Wirtschaft & Gewerkschaft