Tarifabschluss für Beschäftigte der Leiharbeit erzielt
Die DGB-Gewerkschaften haben in der vierten Verhandlungsrunde einen Tarifabschluss für die rund 750.000 Beschäftigten der Leiharbeit erzielt. Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer, sagte am Mittwoch in Frankfurt am Main: „Es waren harte Verhandlungen. Wir haben wesentliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Leiharbeitsbranche durchgesetzt. Neben der Entgelterhöhung gibt es künftig mehr Urlaubstage und ein höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten dieser Branche. Unser Dank gilt all denen, die uns dabei aktiv unterstützt haben.“
Die Regelungen im Überblick:
Beim Entgelt gibt es in 2020 eine Steigerung um 1,9 Prozent im Westen und 3 Prozent im Osten. Zum 1. Oktober 2020 gibt es im Osten eine zweite Anpassung um 2,2 Prozent. Insgesamt steigen die Entgelte in der Leiharbeit jährlich zwischen 1,9 und 4,1 Prozent.
Ab dem 1.04.2021 wird die während den Tarifverhandlungen 2016 vereinbarte Angleichung der Löhne in Ost und West vollständig erreicht. Die Entgelttabelle Ost entfällt zu diesem Zeitpunkt. Bundesweit gilt dann in allen neun Entgeltgruppen die Tabelle West.
Überdies steigen die Löhne ab 1.4.2021 um weitere 3,0 Prozent, ab 1.04.2022 nochmals um 4,1 Prozent. Mit der neuen, zusätzlichen Entgeltgruppe 2b werden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter mit einfacher Qualifikation deutlich bessergestellt. Arbeitnehmer mit einer dreijährigen abgeschlossen Berufsausbildung werden künftig in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert.
Jahressonderzahlungen:
Ab 2021 gibt es eine gestaffelte Erhöhung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, beginnend mit jeweils 150 Euro ab 6 monatiger Tätigkeit bis maximal 400 Euro ab 3 Jahren Tätigkeit in 2023.
Urlaub:
Im ersten Jahr der Beschäftigung gibt es künftig 25 Tage Urlaub, im zweiten und dritten Jahr 27 und ab dem vierten Jahr 30 Tage.
Die Erklärungsfrist beider Seiten zu den getroffenen Vereinbarungen wurde auf den 12.2.2020 festgesetzt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Tarifkommissionen der Gewerkschaften sollen die Regelungen (Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifverträge) haben eine zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Die neuen Entgelttarifverträge hat eine Laufzeit von Laufzeit von 36 Monaten und kann erstmals zum 31.12.2022 gekündigt werden.
Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Die Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) sind fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt worden. Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland.
Quelle: