Pressefreiheit für Indymedia
„Ich bedaure den Ausgang des Verfahrens und kritisiere die Voraussetzungen und Auswirkungen scharf“, erklärt Doris Achelwilm, medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das Urteil zum Verbot der linken Plattform „linksunten.indymedia“ als „kriminelle Vereinigung“ des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Unter der zweckformalistischen und unrichtigen Behauptung, dass Indymedia ein Verein sei, wurde die Plattform erstens verboten und das Verbot zweitens bestätigt.
Achelwilm weiter:
„Zu einer inhaltlichen Verhandlung in der Sache konnte es so nicht kommen, stattdessen wurden einer linken Webseite gegenüber Fakten geschaffen und damit auch gleich die Möglichkeiten der Gegenwehr versperrt. Da es sich bei Indymedia um eine Medienplattform handelt, was aber an keiner Stelle gerichtlich angemessen berücksichtigt wurde, hätte der Bund hier gar nicht agieren dürfen, denn für Medieneinschränkungen dieser Art sind die Länder zuständig.
Man hätte über einzelne Beiträge verhandeln müssen, statt über die ganze Seite generell. Auch das ist nicht passiert. Unterm Strich wurde damit ein bitteres Exempel statuiert, das nicht nur linke Strukturen mit Nachdruck schwächt, sondern die Presse- und Medienfreiheit gleich mit. Nüchtern betrachtet ist das Verbot ein unverhältnismäßiger Verstoß gegen die Grundrechte und ein Vorstoß autoritärer Machtpolitik.
Den Großteil an Informationen, die wir über die äußerste Rechte haben, verdanken wir antifaschistischen Kollektiven, die auf Plattformen wie Indymedia ihre Recherchen veröffentlichen. Solche Quellen trockenzulegen, ist gerade in dieser Zeit hochgradig kontraproduktiv. Zu allem Überfluss senden derartige Umgangsformen mit Presse- und Medienfreiheit ein fatales internationales Signal: Autoritäre Regierungen, die die Pressefreiheit systematisch einschränken, müssen von der Bundesregierung offenbar keinen Gegendruck befürchten. Das ist ein alarmierender Vorgang. Weitere bundespolitische Alleingänge in medienpolitischen Fragen dürfen auf keinen Fall passieren.“
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