Finanzierungszusage zum BVG-Tarifabschluss 2019 muss ohne Abstriche eingehalten werden
„Im Rahmen der Tarifrunde für die BVG-Beschäftigten gab es eine Zusage vom Senat, dass der Tarifabschluss kofinanziert wird. Im Laufe des Jahres haben die zuständigen Senatsverwaltungen, Wirtschaft, Finanzen und Verkehr davon Abstand genommen“, kritisiert Jeremy Arndt, ver.di- Landesbezirksfachbereichsleiter Verkehr. „Wir erwarten, dass der Senat zu seiner Zusage vom März 2019 steht und seinen Teil dazu beträgt, dass die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der BVG und BT verbessert wurden.“
Am morgigen Donnerstag (27. Februar 2020) findet, nachdem die Sitzung am 31. Januar kurzfristig abgesagt wurde, eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung der BVG statt, bei der es um die Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2020 gehen soll. Dieser Sitzung vorausgegangen ist ein intensiver Streit zwischen der BVG und dem Senat über die Kostenaufteilung des Tarifabschlusses.
Im Rahmen der Tarifverhandlungen 2019 hatten sich Senat und BVG auf eine Ko-Finanzierung des Tarifabschlusses geeinigt und folgten damit den berechtigten Interessen der Beschäftigten. Dem Tarifabschluss vorausgegangen waren mehrere Warnstreiks und intensive Verhandlungen mit dem KAV Berlin. Mit dem Abschluss konnten deutliche Gehaltssteigerungen von durchschnittlich 17 Prozent für die Beschäftigten und damit ein guter Anschluss an das bundesweite Niveau erreicht werden. Seitdem wartet die BVG jedoch auf rund 75 Millionen Euro aus dem Haushalt des Landes Berlin, um die Zahlungen finanzieren zu können. ver.di hat diesen Bruch der Finanzierungszusage mehrfach kritisiert.
„Wir dürfen den Senat nicht aus seiner Pflicht und Zusage entlassen. Sollten die offenen 75 Millionen Euro für das Jahr 2019 und rund 58,5 Millionen Euro für das Jahr 2020 nicht gezahlt werden, ist damit zu rechnen, dass die Beschäftigten die Zeche zahlen müssen“, betont Arndt. „Der Senat hat immer wieder die schwarze Null für die BVG gefordert, folglich würde eine fehlende Kompensation zu einer Erhöhung der Verschuldung der BVG und somit zwangsweise zu Sparmaßnahmen führen. Sollte der Senat bei seiner Haltung bleiben, so müssen Investitionen, die nicht zwingend notwendig sind, ausbleiben, bis der Tarifabschluss finanziert ist.“
ver.di schlägt daher vor, dass Eigenkapital um die fehlende Summe für 2019 und für 2020 durch Haushaltsgelder des Landes Berlin aufzustocken. Durch Inkrafttreten eines neuen Verkehrsvertrages im August 2020 wäre die zukünftige Finanzierung geklärt, so dass es ausschließlich um das Jahr 2019 und 2020 geht.
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