Keine Corona-bedingten Entlassungen in der Luftfahrtbranche
„Entlassungen müssen ausgeschlossen sein, wenn Staatshilfen in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für die Luftverkehrsbranche. Ebenso ist natürlich wichtig, dass wie in allen betroffenen Branchen Kurzarbeit und Überbrückungskredite eingesetzt werden, um Corona-bedingte Liquiditätsprobleme zu überbrücken und damit Entlassungen und Unternehmenspleiten zu vermeiden“, fordert Klaus Ernst, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, anlässlich des Branchendialogs Luftfahrt im Bundeswirtschaftsministerium.
Ernst weiter:
„Wichtig ist, dass es sich bei den Hilfen um Kredite und Stundungen handelt. Erst wenn die Krise überwunden ist und erkennbar wird, dass ein Unternehmen nachweislich existenzgefährdende Verluste erlitten hat, sind die Voraussetzungen gegeben, die Kredite oder die gestundeten Steuern gegebenenfalls in Zuschüsse umzuwandeln. Als letztes Mittel darf eine vorübergehende staatliche Beteiligung nicht ausgeschlossen werden.“
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